Blog #6: Versicherung gegen Haarausfall
27. April 2022 | Aktuell BlogIn der Schweiz lässt sich ziemlich alles versichern – so geht zumindest der Volksglaube. Auch einige der KlientInnen des Brokers, über den ich heute berichte, haben sich diese Annahme zu Herzen genommen. Denn ganz so abwegig ist diese weitverbreitete Ansicht eigentlich gar nicht. Wenn da nicht einige wenige (Versicherungs-)Ausnahmen die Regel bestätigen würden...
Für den Broker, über dessen Geschichte ich heute schreiben möchte, stand der regelmässige Besuch bei seinem Zahnarzt an, der gleichzeitig auch ein langjähriger Klient unseres Brokers war. Noch während er auf dem Behandlungsstuhl lag, gestand der 30-jährige junge Zahnarzt seinem Patienten, dass er mit einem Problem kämpfe, das ihn zunehmend beschäftige. Bemerkt habe es zuerst eine Patientin bei der Dentalhygiene: «Oh, Herr Doktor, Sie bekommen langsam eine Glatze!». Natürlich völliger Unsinn, eher vielleicht eine kleine Geheimratsecke. Verleiht diese dem Auftreten eines Mannes nicht sogar zusätzliche Seriosität?
Nun, diese Ecke blieb bestehen, nicht aber andere Stellen des sorgfältig gepflegten Kopfschmucks. Sein Haar lichtete sich von Monat zu Monat mehr und dagegen wollte sich der promovierte Dentist nun tatsächlich versichern lassen! «Nur weil ich Zähne reinige, möchte ich nicht aussehen wie Meister Proper. Vielleicht hilft ja in naher oder ferner Zukunft eine Haarimplantation. Die sollen ja neuerdings computerbasiert möglich sein».
Haarausfall: Die natürlichste Sache der Welt
Die Abklärungen des Brokers gaben dem Klienten Recht. Haare – oder das Fehlen davon – können tatsächlich versichert werden, aber leider nur, was den krankheitsbedingten Haarausfall betrifft – hier zahlt die Krankenkasse. Grundsätzlich ist Haarausfall bei reiferen Herren jedoch die natürlichste Sache der Welt und meist erblich bedingt. Auch die Hormone spielen eine ungerechte Rolle. Während sich gewisse Männer selbst im hohen Alter noch ihrer kräftigen Mähne erfreuen, bezahlen andere beim Coiffeur nur noch Finderlohn. Und nein, gegen solche Veränderungen gibt es leider – selbst bei Lloyd’s – keine Police.
Für einmal konnte der Broker seinem Klienten nicht weiterhelfen. Ob Glatzen, wie es heisst, sexy machen, entzieht sich seiner Urteilsfähigkeit. Doch das Beispiel zeigt, worauf der Schweizerische Versicherungsverband ebenfalls klar hinweist: Versicherbar sind objektive Sachwerte, berechenbare Entschädigungen und kalkulierbare Risiken. Nicht versichern lassen sich hingegen intrinsische Werte, eigene Gefühlslagen und überhaupt die Bewältigung des eigenen Lebens.
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