SIBA: Ein Rückblick auf die 31. Generalversammlung

20. Mai 2022 | Allgemein Aktuell
SIBA: Präsident Markus Lehmann ©Fotografie by Carole Fleischmann
SIBA: Präsident Markus Lehmann ©Fotografie by Carole Fleischmann

Der grösste Versicherungsbrokerverband der Schweiz blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Während die regulatorischen Themen das vergangene Verbandsjahr dominierten, konnte der SIBA seine Mitgliederzahl weiterhin steigern. Das vergangene Jahr war von der Mitarbeit an zahlreichen neuen Gesetzen geprägt, dies wird den SIBA auch in Zukunft weiter beschäftigen.

Der Verband Schweizerischer Versicherungsbroker SIBA zählt auch im kommenden Jahr auf starke Partnerschaften mit den Versicherungsgesellschaften, den Wirtschaftsverbänden, den westschweizer Kolleg*innen der ACA sowie mit den Behörden. Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG hat neue Massstäbe gesetzt und wird die Broker mit neuen Aufgaben und zusätzlicher Regulierung konfrontieren. Mit der angestrebten Revision, welche der SIBA von Beginn an mitbestimmt hat, soll die Qualität der Beratung gesteigert werden. «Sie trennt die Spreu vom Weizen» sagt hierzu Verbandspräsident Markus Lehmann in seiner Rede. Ausserdem konnte der Verband weitere Mitglieder für sich gewinnen, somit besteht der SIBA neu aus 97 Mitgliedern. Das betreute Prämienvolumen umfasst um die 10,5 Milliarden Franken.

Versicherungsaufsichtsgesetz VAG

Der SIBA hat aktiv an der Neugestaltung des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG mitgearbeitet. Auch zur Aufsichtsverordnung AVO des VAG, welche am vergangenen Dienstag in die Vernehmlassung geschickt wurde, hat sie ihren Beitrag geleistet. Die Verordnung führe erneut zu «Baustellen», bei denen sich der SIBA weiter einbringen müsse, sagt Markus Lehmann.

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Der Verband sieht sich auch in Zukunft mit der Herausforderung des neuen Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit konfrontiert, welches vordergründig jedoch nur die ungebundenen Krankenkassenvermittler betreffen wird. Ursprünglich ging es in der Gesetzesentwicklung um die lästigen Telefonanrufe, beispielsweise in der Kaltakquise bei Krankenkassenvermittlungen. «Anstatt dieses Vorgehen klipp und klar zu verurteilen und konsequent zu verbieten, wurde eine Branchenvereinbarung getroffen mit zusätzlichen Auflagen, die wiederum die ungebundenen mehr betreffen», so Markus Lehmann. Des Weiteren sei die Branchenvereinbarung kartellrechtlich höchst bedenklich, da der direkte Vertrieb der Gesellschaften gegenüber der ungebundenen Versicherungsvermittlung klar bessergestellt wird.

Artikel 69 E-BVG

Dem SIBA ist es gelungen, zusammen mit den Wirtschaftsverbänden, insbesondere dem Gewerbeverband, dem Arbeitgeberverband und dem SVV, das Verbot der Entschädigungen in der zweiten Säule zu «versenken». Der Art. 69 E-BVG hätte dem Bundesrat die Kompetenz erteilen soll, die Vermittlerentschädigung auf Verordnungsweg zu regeln.

SIBA und die Zusammenarbeit mit der Interessensgemeinschaft B2B

Vor zwei Jahren hat sich der Verband für eine strategische Zusammenarbeit mit der IG B2B entschieden. Die Interessengemeinschaft sowie der EcoHub befinden sich an einem entscheidenden Wendepunkt. Nach acht Monaten kann Markus Lehmann die erfolgreiche Aufarbeitung der bestehenden Differenzen zwischen einigen Versicherern und der IG B2B verkünden. Das Projekt EcoHub wurde reformiert und wurde mit einer klaren Strategie versehen.

Für die Finanzierung der EcoHub AG wurde ein Aktienkapital von 2,6 Millionen Franken gerechnet. Die eingegangenen Zusagen wurden mit vier Millionen mehr als übertroffen.

Prof. Dr. Tobias Straumann. ©Fotografie by Carole Fleischmann
Erfolgsmodell Schweiz

Der Wirtschaftshistoriker Prof. Dr. Tobias Straumann referierte anlässlich der GV zum Thema «Erfolgsmodell Schweiz». Auf die Frage, weshalb die Schweiz ein reiches Land geworden sei, lauteten laut Straumann die Antworten meist: Bankgeheimnis und der Zweite Weltkrieg. «Das ist komplett falsch», korrigierte Tobias Straumann. Falsch sei beispielsweise die Vorstellung, dass man reich werde, wenn man viel Geld habe. Das Bankgeheimnis beispielsweise habe auch Kosten verursacht, es habe Ressourcen aus Bereichen der Wirtschaft abgezogen, insbesondere auch gut ausgebildete Fachkräfte. Es sei zudem eine völlig falsche Vorstellung, dass ein einmaliger Schock, wie ein Krieg, dazu führte, dass Länder arm würden. Innovation, Maschinen, billige Energie und permanente Verbesserungen seien es stattdessen, die Wohlstand brächten.

Weshalb ist also die Schweiz reich?

Den Reichtum der Schweiz erklärte Straumann wie folgt. Der Lebensstandard bis 1800 sei in ganz Europa extrem bescheiden gewesen. Eine tiefe Lebenserwartung, hohe Kinder- und Müttersterblichkeit und Krankheit trugen zum Elend bei. Die industrielle Revolution sei es gewesen, die die Bevölkerung reich machte, sie verzehnfachte den Lebensstandard. Die Schweiz war bereits vor dem Ersten Weltkrieg neben England das wohlhabendste Land auf dem Kontinent. Auch viele wirtschafts- und finanzpolitische Fehler machen die historisch erworbenen Vorteile des schweizerischen Standorts in der «blauen Banane» wett. Diese sind auch heute noch dermassen gross, dass es sehr viel bräuchte, damit sich das Land sich total herunterwirtschaften würde.

Schliesslich gehöre der permanente Austausch mit den Nachbarländern zu den Faktoren, die unter anderem den Wohlstand der Schweiz garantierten. Diese Offenheit garantiere ein stetiges Vorwärtskommen. Ausbildung sowie die stabile Sicherheitslage in der Schweiz seien weitere Faktoren für den Reichtum der Schweiz.

Alles in allem war es eine erfolgreiche 31. Generalversammlung des Verbandes Schweizerischer Versicherungsbroker (SIBA) mit anschliessendem Referat des bekannten Wirtschaftshistorikers Prof. Dr. Tobias Straumann.

Binci Heeb

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