Blog #11: Starker Tobak

6. Juli 2022 | Aktuell Blog
Blog #11: Starker Tobak.©Bruno Roeder // Thought Provoking Digital Artist // arcpics.ch
Blog #11: Starker Tobak.©Bruno Roeder // Thought Provoking Digital Artist // arcpics.ch

Ausgebildete Versicherungsbroker sind hervorragende Spezialisten und selbst bei aktuellsten Fachfragen kompetent. Nur zaubern können sie leider auch nicht, wie Blog #11 zeigt.

Der Klient, von dem es heute zu berichten gilt, ist starker Raucher, erfreut sich aber trotzdem bester Gesundheit. Noch. Denn das Risiko aufgrund der direkten Folgen seiner Abhängigkeit, zum Beispiel an Lungenkrebs zu sterben, liegt bis zu fünfmal höher als bei enthaltsamen Zeitgenossen. Trotzdem – so unser überraschter Broker – war das Anliegen nicht medizinischer Art, sehr wohl aber die Pafferei. 

Rauchen im Auto erlaubt

In der Schweiz ist das Rauchen im Auto ohne Einschränkungen erlaubt. Das soll sich, so die Politik, auch nicht ändern. Mit dieser nicht von allen nachvollziehbaren Regelungen steht unser Land neben Deutschland alleine da. Im übrigen europäischen Ausland sind brennende Zigaretten beim Fahren ausnahmslos verboten, nämlich spätestens dann, wenn noch Jugendliche an Bord sind. Allein in Polen gilt die Bestimmung (kein Scherz) vorläufig erst für Zweiräder. 

Bussen auch im Cabriolet

Von der eidgenössischen Freiheit macht unser Ratsuchende also hemmungslos ungestraft Gebrauch. Bei einer Blütenfahrt mit Tochter in das nahe Elsass wurde ihm dies jedoch zum Verhängnis. Eine zivile Streife stoppte ihn nach der alten Weisheit: Wo Rauch ist, wird’s auch teuer. Das sah der Delinquent nicht ein, er fahre kein normales Auto, sondern Cabriolet mit offenem Dach. Doch mit der französischen Polizei diskutiert man besser nie. Das wusste auch unser Delinquent, hielt den Mund, die Busse von 135 Euro bezahlte er jedoch aus Überzeugung nicht. Zuhause kamen dann rasch per Post zahlreiche farbige Formulare von den Flics. Man erwarte, gestützt auf ein entsprechendes Amtshilfeabkommen mit der Schweiz, die sofortige Überweisung plus Aufwandkosten. Ansonsten drohe ihm bei seiner nächsten Einreise in die Grande Nation Blockierung und allenfalls sogar Einzug des Cabriolets. 

Zum Glück, so der Klient des Brokers, habe man wenigstens die Guillotine abgeschafft. Ob es wenigstens eine Rechtsversicherung gäbe, die gegen diese Willkür bei einem Cabrio klage, wollte es deshalb wissen. 

Nicht versicherbar

Der Spezialist versuchte gar nicht erst mit dem Nachbarland den Sachverhalt aufzugreifen. Macron hat derzeit andere Sorgen. Und den Abschluss einer neuen Rechtschutzversicherung speziell für diesen Fall konnte er auch nicht empfehlen. Zwar ist ein Vertrag generell jederzeit möglich, gilt aber nicht bei bereits laufenden Streitigkeiten. Zudem wäre er bei solch eindeutigen Gesetzesregeln ohnehin ohne jede Chance.

So verlor der uneinsichtige, dachlose Automobilist am Ende einen stattlichen Betrag und der Broker seinen Klienten. Nur einer der Betroffenen dürfte darüber unglücklich sein.

Binci Heeb

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Tags: #Amtshilfeabkommen #Blog #Raucher