Branchenaufruhr: Fehlende Objektivität bei der Medienberichterstattung über Courtagen in der beruflichen Vorsorge
20. Mai 2021 | AktuellSeit Monaten wird bereits über Artikel 69 E-BVG diskutiert, welcher dem Bundesrat die Kompetenz erteilen soll die Vermittlerentschädigung auf dem Verordnungsweg zu regeln. Dabei wurde der Artikel nach der ordentlichen Vernehmlassung und ohne Konsultation der betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter oder der Branchenverbände in die Botschaft des Bundes aufgenommen. thebroker hat bereits mehrfach darüber berichtet.
In den verschiedenen Ausgaben der Tageszeitungen von Tamedia, zu denen neben dem Tagesanzeiger auch die BaZ, Berner Zeitung der Bund und der Landbote gehören erschien am Donnerstag, 20. Juni ein ausführlicher Artikel unter dem Titel: «Versicherte zahlen Millionen an Broker» von Markus Brotschi. Und dieser bringt das Blut von Markus Lehmann, Präsident des Verbands der Schweizerischen Versicherungsbroker SIBA, in Wallung. «Dieser tendenziöse Artikel ist eine Frechheit, denn meine ausführlichen Antworten und eine HSG-Studie wurden nicht berücksichtigt», äussert er sich gegenüber thebroker.
Courtagenverbot in der beruflichen Vorsorge von Bundesrat Berset durch die Hintertür
In einem Interview mit thebroker bereits vor einem Jahr sagte Markus Lehmann, dass ihm ein Courtagenverbot ein Rätsel wäre, denn durch ein Verbot bestrafe Bundesrat Alain Berset just die Klientel, welche seine Partei (SP) politisch unterstütze. Gemeint sind ausgerechnet die Menschen, die sich eine Beratung oft nicht mehr leisten können. Ein solches Verbot würde bedeuten, dass ein(e) Arbeitgeber*in, mit dem klaren Auftrag die Mitarbeitenden einer Vorsorgeeinrichtung zuführen, ein Honorar bezahlen müsste, wenn er oder sie eine Beratung bräuchte. Unabhängige Dienstleistungen für den Arbeitnehmenden würde es dann keine mehr geben.
Empfehlen Broker*innen Vorsorgeeinrichtungen, die die höchsten Courtagen zahlen?
Gemäss Markus Lehmann ist das Gerücht überwälzter Kosten auf den Kunden oder die Kundin aus der Luft gegriffen, die Betroffenen würden es ohnehin sofort merken. Zudem sei der Konkurrenzkampf unter Brokern mittlerweile so ausgeprägt, dass sich Firmen mit einer solchen Arbeitsweise nicht im Markt behaupten könnten. Markus Lehmann sagt: «Generell wird die ganze Diskussion der Brokerentschädigung zu stark auf die Kosten fixiert, dabei blendet man die wichtigen Dienstleistungen des Brokers komplett aus». Ihm scheint als suche man einen Sündenbock für die Probleme in der beruflichen Vorsorge und im Reformstau. Es gäbe nur Verlierer.
«Bereits heutzutage existieren Regelungen, welche bei der Entschädigung der Broker*innen Transparenz verlangen (Art. 48k BVV2)», so Lehmann. Eine Entscheidung über die Wahl der Offerte würde ganz alleine die paritätische Vorsorgekommission, die über sämtliche Entschädigungen des Brokers informiert ist, treffen.
Aufwandbasiert: Sind nicht auch andere Formen von Entschädigungen möglich?
Nein sagen wichtige Branchenplayer und Betroffene auch ausserhalb der Broker-Vertreter. So lehnen neben der SIBA, der Schweizerische Versicherungsverband SVV und der die Interessen der KMU vertretende Gewerbeverband vertritt, entsprechende Vorschläge deutlich ab. Markus Lehmann: «Grundsätzlich muss man festhalten: Ein Vergütungsschema, frei von Anreizproblemen, existiert nicht – weder in der Assekuranz noch in einem anderen Wirtschaftszweig». Das Courtagenmodell hätte sich in der Branche bewährt. Die Entschädigung im Bereich der ungebundenen Versicherungsvermittler sei – im Gegensatz zu den gebundenen – nicht erfolgsabhängig und hinge damit nicht von Neuabschlüssen oder Umplatzierungen ab. Im Falle einer Honorarberatung, wie sie beispielsweise vom Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP gefordert wird, besteht das Risiko, dass sich der Broker unangemessen viel Zeit nimmt, wenn beispielsweise eine stundenweise Abrechnung Verpflichtung sei.
Die Arbeit der Broker*innen bestehe nicht nur darin, Anschlusslösungen für KMU zu finden, sondern auch Personalorientierungen durchzuführen, Fragen der Versicherten zu beantworten und Schulungen anzubieten. Ausserdem zeigten Beispiele aus dem Ausland (England, Niederlanden und Dänemark), dass sich bei einem Courtagenverbot oder einer Umstellung auf ein Honorarmodell nur noch finanzstarke Unternehmen eine Beratung leisten könnten. Die dramatische Folge wäre eine Beratungslücke für KMU und ihre Angestellten in der beruflichen Vorsorge. Bereits heute besteht übrigens die Möglichkeit für ein KMU selbst zu entscheiden, wie die Entschädigung für den oder die Broker*in erfolgen soll, durch Honorar, Courtage oder einem Mix aus beidem.
Umstrittene Studie Roger Baumann: Broker fehlen teilweise nötige Kenntnisse fehlen
Von den vielen irreführenden und faktenfreien Behauptungen, die in der c-alm Studie von Dr. Roger Baumann und Livio Forlin erwähnt werden, ist für Markus Lehmann der Kritikpunkt an der Ausbildung der einzige, den der SIBA teilweise nachvollziehen kann. Der Schweizerische Brokerverband habe die Kritik jedoch schon vor langer Zeit aufgenommen und als Verband zusammen mit der Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich IAF einen neuen Zertifikatslehrgang ins Leben gerufen. Damit soll qualitativ hochstehende Beratung garantiert werden, wovon Arbeitgeber*innen und Versicherte gleichermassen profitieren würden. Die ersten Lehrgänge sind bereits gestartet und die Beantragung der eidgenössischen Anerkennung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI werde demnächst folgen.
Ausserdem hätte der Nationalrat in seiner Beratung am 3. Mai 2021 die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes einstimmig verabschiedet, welche einschneidende Massnahmen in den Bereichen der Transparenz, Ausbildung und Haftung vorsehe. Der SIBA habe als Verband aktiv an der Teilrevision mitgearbeitet und sämtliche Verschärfungen in der Vermittlung mitgetragen. Bei der kommenden Revidierung der Aufsichtsverordnung AVO werden der Verband sich ebenfalls einbringen und für saubere und transparente Lösungen einsetzen, sagt Markus Lehmann.
Die Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-S zum Courtagenverbot findet übrigens ausgerechnet heute, am Tag der irreführenden Artikel statt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Binci Heeb