BVG-Reform: Bundesrat hält hartnäckig am Rentenzuschlag nach Giesskannenprinzip fest
26. November 2020 | AktuellMedienmitteilung des Schweizerischen Versicherungsverbands SVV vom 25.11.2020
Die am Mittwoch veröffentlichte Botschaft des Bundesrats zur Reform der beruflichen Vorsorge enthält zwar wichtige Elemente zur schrittweisen Stabilisierung der zweiten Säule, so die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat jedoch kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat trotz klarem Verdikt im Vernehmlassungsverfahren unverändert am pauschalen Rentenzuschlag festhält. Damit nimmt er massive Mehrkosten in Kauf.
Der Bundesrat schlägt mit der Reform einen ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge vor. Kern dieser Reform ist die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt. Damit soll die Quersubventionierung von Jung zu Alt – von den Erwerbstätigen hin zu den Rentnern – spürbar verringert werden. Gleichzeitig soll das heutige Rentenniveau mittels geeigneter Massnahmen sowohl langfristig im Interesse der Jungen als auch kurzfristig zugunsten der Übergangsgeneration erhalten werden. In keiner Weise angetastet werden dabei die laufenden Renten. Damit trägt die Vorlage auch den bewährten Prinzipien der Generationengerechtigkeit Rechnung.
Leistungsniveau des BVG erhalten
Die Vorschläge des Bundesrats zur Reduktion des Koordinationsabzugs und zur Anpassung der Ansätze für die Altersgutschriften zielen darauf ab, das Leistungsniveau des BVG bei voller Beitragsdauer trotz Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst diese Zielsetzung ausdrücklich. Es ist nun am Parlament, sich bei diesen langfristigen Ausgleichsmassnahmen auf eine mehrheitsfähige Lösung zu einigen. Wie für breite Kreise der Wirtschaft ist auch für den SVV eine zentrale Bedingung einzuhalten: Nein zu einem insbesondere für die KMU-Wirtschaft und das Gewerbe nicht verkraftbaren Leistungsausbau. Konkret verlangen die wesentlichen Kreise der Wirtschaft anstelle der vorgeschlagenen Halbierung des Koordinationsabzuges dessen Senkung auf 60 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens (maximal 21’330 Franken). Dies aus Sorge um die Verkraftbarkeit der zusätzlichen Lohnnebenkosten für die vielen KMU-Betriebe in gewerblichen Branchen. Damit einher geht die Forderung nach einer moderateren Glättung der Altersgutschriften sowie dem Beginn des Alterssparens mit dem 20. Lebensjahr.
Keine systemfremden Elemente in der zweiten Säule
Eine Herausforderung stellt sich dem Parlament auch bezüglich der Massnahmen zur Erhaltung des Leistungsniveaus für die Übergangsgeneration. Wie die bürgerlichen Parteien, andere wichtige Wirtschaftsverbände und einzelne Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen lehnt auch der SVV den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschlag ab. «Umso erstaunlicher ist es, dass der Bundesrat für diese klare, breit abgestützte Meinung kein Gehör findet und hartnäckig an den nach Giesskannenprinzip und über die Übergangsgeneration hinaus gewährten Rentenzuschlägen festhält», sagt der SVV-Direktor Thomas Helbling. Gemäss Bundesrat soll der lebenslänglich zahlbare Rentenzuschlag pauschal, das heisst ohne Rücksicht darauf, ob ein Neurentner oder eine Neurentnerin von der Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen ist, ausgerichtet werden. «Dieses Konstrukt hätte nicht nur massive Mehrkosten zur Folge, sondern bedeutete die zeitlich unbefristete Einführung eines im Umlageverfahren organisierten, systemfremden Elements in der zweiten Säule», führt Helbling weiter aus.
Der SVV weist den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentenzuschlag einmal mehr zurück. Er verlangt die nähere Prüfung einer Einmaleinlage zugunsten der unmittelbar von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Übergangsgeneration. Bei deren Finanzierung ist zu berücksichtigen, dass die berufliche Vorsorge seit Jahren stark unter der Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank leidet. Durch die Zuweisung der daraus resultierenden Gewinne von jährlich mehreren hundert Millionen Franken in die allgemeine Bundeskasse werden den Beitragszahlern der beruflichen Vorsorge substanzielle Mittel entzogen. Diese sind im Rahmen der Finanzierung der Massnahmen für die Übergangsgeneration in die berufliche Vorsorge zurückzuführen.