Cyberversicherung: Mobbing im Netz kann auch Ihr Kind treffen

28. September 2020 | Aktuell
Bild von Linus Schütz auf Pixabay

Ein Leben ohne Internet: Heutzutage unvorstellbar. Doch so wichtig die digitale Anbindung an die ganze Welt auch ist, so gross sind die Gefahren. Der Umgang mit dem Netz will geübt, vor Fallen gewarnt sein. Dies gilt insbesondere auch für die jüngeren User. Cybermobbing kann junge Leben zerstören.

Mobbing ist kein neues Phänomen. Früher oftmals als «Hänseleien» und «böse Kinderspiele» abgetan, wird das Thema heute mit deutlich mehr Sensibilität angegangen. Ob im Schulzimmer in der Pause beim Spielen oder im späteren Leben am Arbeitsplatz: Gemobbt wird praktisch überall, wo sich Menschen tummeln. Das Internet mit seinen zahlreichen sozialen Netzwerken ist dabei keine Ausnahme. Mit dem Unterschied, dass es kaum Ausflucht aus dem sogenannten Cybermobbing gibt: Gemobbt wird im Netzt rund um die Uhr, und in einer Heftigkeit, die grosse Gefahren mit sich bringt. Mädchen sind dabei öfter betroffen als Buben.

Das Gesetz bietet wenig Schutz vor solchen Angriffen. Nur wenn Cybermobbing in einem konkreten Fall mit Erpressung nach Art. 156 StGB einhergeht, werden die entsprechenden Taten von der Polizei des Amtes wegen verfolgt. Diese Handlungen gelten als Offizialdelikte. Verfolgt wird unabhängig davon, ob das Opfer die strafrechtliche Ahndung der Täterinnen und Täter will oder nicht. 

Leichtere Straftaten, die in Zusammenhang mit Cybermobbing begangen werden, zum Beispiel Beschimpfungen nach Art. 177 StGB, werden erst verfolgt, wenn das Opfer oder seine gesetzliche Vertretung einen Strafantrag bei der Polizei stellt. Hier spricht man von Antragsdelikten, doch deren Verfolgung ist schwierig, zu oft kann sich die Täterschaft in der Anonymität des Internets verstecken. 

Definition von Mobbing

Wenn mehrere Täter und/oder Täterinnen eine Person via Soziale Netzwerke und/oder Internet über einen längeren Zeitraum hinweg bewusst beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, spricht man von Cybermobbing:

Konkret geht es dabei um die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten; der Verbreitung und dem Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos; dem Erstellen von (beleidigenden) Falke-Profilen; Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc.; Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.

Aufsicht der Erziehungsberechtigten ist Pflicht

Eltern sind angehalten, Verhaltensveränderungen Ihrer Kinder genauestens zu beobachten und sie direkt auf mögliche Ursachen von Cybermobbing anzusprechen. Dabei gilt es gut aufzupassen, ob Ihr Kind Opfer von Mobbing geworden ist, oder vielleicht sogar selbst zu den Mobbern gehört. In beiden Fällen sind die Eltern früh gefordert. Sobald klar ist, dass Ihr Kind gemobbt wird, gilt es, Spuren zu sichern. Bildschirmfotos von Webseiten, Chatverläufen, SMS, usw. sind wichtige Beweise. Die Klassenlehrerpersonen, Sozialdienste der Schulen, Opferhilfe oder in schlimmeren Fällen auch die Polizei sollten informiert werden.

Versicherungen bei Cybermobbing

Viele Versicherungen bieten Cyberversicherungen an, vornehmlich für Geschäfte und Firmen. Diese aber bieten Schutz vor den Folgen von Phishing und Systemangriffen durch Hacker. Nur wenige versichern Einzelpersonen auch bei Cybermobbing. Löbliche Ausnahme ist zum Beispiel die Mobiliar. Sie bietet Soforthilfe, führt eine rechtliche Abklärungen mit Kosten bis zu einer Höhe von 20 000 Franken durch, übernimmt die Deckung für das Löschen von unerwünschten Inhalten sowie, falls nötig, die Rechnung bis zu 1000 Franken wenn eine psychologische Beratung nötig wird. 

Kinder benötigen im Umgang mit den digitalen Medien die Unterstützung ihrer Eltern. Es ist wichtig, dass Sie als Erziehungsberechtigte wissen, wie und wo sich Ihr Kind in den Sozialen Medien bewegt. Noch wichtiger ist, dass Sie es bereits vor dem ersten Zugang ins Netz über mögliche Konsequenzen aufmerksam machen. Parallel dazu gilt es die auf den meisten Geräten vorinstallierten Schutzfilter zu aktivieren. Gut versichert zu sein kann dabei helfen sich etwas etwas weniger Sorgen machen zu müssen.

Binci Heeb


Tags: #Cybermobbing #Cyberversicherung #Mobiliar