Der Bundesrat hat die neue Branchenvereinbarung allgemeinverbindlich erklärt – unseriöse Vermittler werden damit zurückgedrängt

14. August 2024 | Aktuell Allgemein
Die Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung wird per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Branchenvereinbarung über Vermittler in der Krankenversicherung wird per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.

Mediencommuniqué von santésuisse vom 14. August 2024.

Die Branchenvereinbarung über die Vermittler in der Krankenversicherung wurde vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. curafutura und santésuisse begrüssen diesen Entscheid, der die erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung garantiert. Damit werden unseriöse Vermittler zurückgedrängt und willkommene, professionelle Beratung gestärkt: Die Branchenvereinbarung verbietet die telefonische Kaltakquise, legt Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern fest und regelt die Höhe der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Diese Regeln gelten ab dem 1. September 2024 ausnahmslos für alle Krankenversicherer. Weiterhin können sich die Versicherten an die Meldestelle «Fair-Mittler» wenden.

Grund- und Zusatzversicherungen. Drei thematische Bereiche der BVV gelten nun allgemeinverbindlich für die gesamte Branche: Das Verbot telefonischer Kaltakquise, festgelegte Qualitätskriterien für die Arbeit von Vermittlern und die Höhe der Provisionen, die Vermittlern gezahlt werden. Die BVV entspricht den neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gelten sie neu auch für die Mitarbeitenden im internen Vertrieb der Krankenversicherer. Weiter tätig bleibt die Meldestelle «Fair-Mittler». Auf deren Webseite sowie telefonisch und schriftlich können Personen und Organisationen Verletzungen der BVV melden. Die Fachleute der Meldestelle sind beauftragt, durch Beratung sowie Information Missverständnisse zu beheben und bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln. Für allfällige Sanktionen und aufsichtsrechtliche Massnahmen sind die Behörden zuständig, das Bundesamt für Gesundheit BAG in der Grundversicherung und die Finanzmarktaufsicht FINMA für die Zusatzversicherung.

Allgemeinverbindlichkeit: Inkrafttreten per 1. September 2024
Die Allgemeinverbindlichkeit tritt am 1. September 2024 in Kraft. Dies garantiert eine erfolgreiche Einführung der Branchenvereinbarung über die Tätigkeit von Vermittlern im Bereich der Krankenversicherung. Die Regeln der Branchenvereinbarung gelten ausnahmslos für alle Versicherer, sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung.


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