Die Pandemie beeinträchtigte 2020 den Betrieb von Spitälern und Arztpraxen: Ein Rückblick

12. Juli 2021 | Aktuell
Tim Reckmann für flickr.com

Nicht nur die Gastronomie oder die Kultur- und Sportbranche wurden hart von der Pandemie getroffen: Vergangenes Jahr mussten neun von zehn Arztpraxen ihre Tätigkeit aufgrund der Covid-19-Pandemie einschränken oder vorübergehend ganz einstellen, wie das Bundesamt für Statistik BFS bekannt gab. 

Als der Bundesrat am 16. März 2020 den ersten Lockdown verordnete, bekamen dies besonders Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Geschäfte mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs zu spüren. Wegen der zusätzlichen Belastung durch Corona Patient*innen mit intensivem Pflegebedarf durften jedoch auch Spitäler während des Lockdowns keine Wahleingriffe, also nicht dringende medizinische Eingriffe und Therapien wie Hüftprothesen oder Eingriffe bei Krampfadern, vornehmen. Über Monate reduzierten die Spitäler darüber hinaus ihre Behandlungen und Eingriffe deutlich, indem Operationssäle geschlossen und Personal für die Pflege von Covid-Patient*innen in andere Krankenhäuser abgezogen wurde.

Neun von zehn Arztpraxen beeinträchtigt

Da es auch den Arztpraxen von Mitte März bis Ende April 2020 verboten war, nicht dringende medizinische Eingriffe und Behandlungen durchzuführen, reduzierten 73 Prozent der Praxen während dieser Zeit ihren Betrieb und neun Prozent stellten ihre Tätigkeit vorübergehend ganz ein. Ab Mai normalisierte sich ihr Betrieb nur teilweise, bei 46 Prozent blieb er unter dem gewohnten Niveau. Am stärksten betroffen waren Facharztpraxen mit chirurgischen Tätigkeiten. 

Die Pandemie verursachte so auch im Gesundheitssektor wirtschaftliche Schwierigkeiten, was zur Folge hatte, dass ein Drittel der Arztpraxen Kurzarbeitsentschädigungen bezog. 60 Prozent der am stärksten betroffenen, selbstständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzte erhielten die meiste Unterstützung. Zwischen Mitte März und Ende April 2020 reduzierten in mindestens 14 Prozent der Arztpraxen Ärztinnen und Ärzte ihre Tätigkeit oder halfen vorübergehend in Spitälern aus.

Ab dem 11. Mai 2020 durften auch die Restaurants sowie Primar- und Sekundarschulen wieder öffnen. Die Lockerungen wurden durch Schutzkonzepte, Abstandhalten und weitere Hygienemassnahmen begleitet. Am 19. Juni 2020 beendet der Bundesrat die ausserordentliche Lage. Doch ab dem 22. Dezember 2020 wurden Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen erneut geschlossen: am 13. Januar dieses Jahres verhängte der Bundesrat den zweiten Lockdown.

Binci Heeb


Tags: #Beeinträchtigte Arztpraxen #Bundesamt für Statistik BFS #Wahleingriffe