E-Trottinett- und Velounfälle nehmen zu
14. Februar 2022 | AktuellRund 40 Prozent der Unfälle im Strassenverkehr jährlich sind Velo- und E-Bikeunfälle, so der Unfallversicherer SUVA. In Zahlen ausgedrückt sind dies 22 000 und die Tendenz ist steigend. Bei den E-Trottinette sind es 2 500 Unfälle. Ein Drittel davon ereignet sich während der dunkleren Jahreszeit, in den Monaten Oktober bis März.
Da Velo- und E-Trottinett-Fahrende im Vergleich mit den restlichen Verkehrsteilnehmenden eine schmale Silhouette haben, sind sie bei schlechten Sichtverhältnissen oft nur schlecht erkennbar. Die eigene Sichtbarkeit kann neben dem weissen Vorder- und einem roten Rücklicht zudem mit heller Bekleidung erhöht werden. Reflektoren an Rucksack, Helm und Schuhen erhöhen die Sichtbarkeit weiter. Velo- und E-Scooter-Fahrende sind damit aus einer Distanz von 130 bis 160 Metern sichtbar. Ohne Reflektoren nur aus 40 bis 50 Metern.
Im Gegensatz zu schnellen E-Velos, die bis 45 Kilometern pro Stunde und einer Motorleistung von 1000 Watt fahren, dürfen E-Trottinette sowie langsame E-Velos eine Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde sowie eine Motorleistung von 500 Watt nicht überschreiten. Die meisten Unfälle ereignen sich in den Wintermorgen zwischen 6 und 8 Uhr. Temperaturen um den Gefrierpunkt, gleichzeitiger Nässe oder Schneefall erhöhen die Rutschgefahr.
Verkehrsregeln gelten auch für E-Trottinetts
Für das Lenken von E-Trottinetts gelten dieselben Schweizer Strassenverkehrsregeln wie für Velos. Das bedeutet: Kein Fahren auf Trottoirs, sondern nur auf Velowegen oder der Strasse. Das E-Trottinett darf nur von einer Person benutzt werden. Eine zweite Person oder ein mitfahrendes Kind sind verboten. Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr nötig. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 20 Kilometer in der Stunde. Das Abbiegen muss wie beim Velofahren mit dem Arm angezeigt werden. Zudem wird das Tragen eines Helms, wie auch bei Velos zwar empfohlen, ist aber nicht Pflicht.
Doppelt so viele E-Trottinett-Unfälle
Gemäss NZZ am Sonntag von Mitte Januar zeigt eine interne Schätzung der SUVA für die Jahre 2020 und 2021 einen deutlichen Anstieg bei den E-Trottinett-Unfällen. Im vergangenen Jahr liegt die Schätzung bei rund 2 400 Unfällen, wobei es bei diesen Unfallzahlen noch eine zusätzliche Dunkelziffer gibt. Dies, weil Verunfallte bei der Beschreibung des Unfalls von einem Trottinett-Unfall schreiben, wobei es sich vielmals um einen E-Trottinett-Unfall handelt.
Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen
E-Trottinetts sind im Strassenverkehr den Velos gleichgestellt. Bei einem Unfall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für Schäden gegenüber Dritten. Obwohl diese Versicherung nicht obligatorisch ist, benötigt sie grundsätzlich eine jede und ein jeder, denn ohne Privathaftpflichtversicherung muss man, im Schadenfall die Schäden ersetzten, die man einer Drittperson versehentlich zugefügt hat. Personen mit einem schnellen E-Bike sind wiederum über das Kontrollschild versichert.
Die Prämien sind vom versicherten Betrag, der Franchise und den vom Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken abhängig. Schweizer Versicherungen empfehlen eine Deckung von 5 bis 20 Millionen Franken mit einer Franchise von in der Regel 5 000 Franken.
Binci Heeb
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