Gesetzliche Regulierung der Ombudsstelle im Bereich Privatversicherungen kann den Versicherten schaden

29. April 2021 | Aktuell
Martin Lorenzon, Ombudsmann

Medienmitteilung Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA

Der Nationalrat entscheidet Anfang Mai über das Versicherungsaufsichtsrecht. Die politisch breit abgestützte Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» warnt vor einer gesetzlichen Regulierung des Ombudswesens in der privaten Versicherungsbranche. Ein solcher Schritt würde den Versicherten keinen Mehrwert bringen.

Die heutige Ombudsstelle vermittelt lösungsorientiert und kostenlos bei Konflikten zwischen Versicherten und Versicherungs-Gesellschaften, Die breit akzeptierte Stelle ist eine bewährte Alternative zu kostenintensiven, langwierigen und konfliktorientierten Gerichtsverfahren.

Ombudsstelle arbeitet neutral, lösungsorientiert und niederschwellig

Der Nationalrat wird in der ersten Mai-Woche über das Versicherungsaufsichtsrecht (VAG) entscheiden. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) stimmte der Vorlage im Grossen und Ganzen zu. Die WAK-N beantragt, «die Bestimmungen zu den Ombudsstellen aus der Vorlage zu streichen, da sie der Meinung ist, die vorhandenen Ombudsstellen würden gut funktionieren, es brauche diesbezüglich keine Anpassungen» (WAK-N-Medienmitteilung, 2. Februar 2021).

Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» begrüsst den Streichungsantrag der WAK-N. Es gibt starke Gründe, im Privatversicherungsbereich auf eine staatliche Regulierung der Ombudsstelle zu verzichten. Die heutige Institution funktioniert seit fast 50 Jahren neutral, lösungsorientiert und niederschwellig.

Gesetzliche Regulierung würde nur Anwälten und Rechtsschutz-Versicherern nützen

Der Präsident der Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva», Ständerat Matthias Michel, betont: «Eine gesetzliche Regulierung würde nur Anwälten und Rechtsschutz- Versicherern einen Vorteil bringen. Für die Versicherten ergibt sich dagegen kein Mehrwert.»

Eine weitere Regulierung würde insbesondere den rechtlich unbeholfenen Laien den Zugang zum Recht erschweren. Die Ombudsstelle würde nämlich zu einer Vorstufe von teuren Zivilprozessen und müsste den Versicherten strengere Regeln bezüglich Fristen und Mitwirkung auferlegen. Zudem dürfte der vorgesehene Informationsaustausch zwischen Ombudsstelle, Aufsichtsbehörden und EFD die bisher gute Zusammenarbeit mit Versicherungen erschweren. «Freiwilligkeit führt erfahrungsgemäss zu besseren Ergebnissen als Zwang», bilanziert Ombudsman Martin Lorenzon aufgrund seiner langjährigen Erfahrung: «Wir wollen nicht als Vorstufe von Gerichtsverfahren arbeiten, sondern als Alternative dazu weiterhin unabhängig, neutral, lösungsorientiert und auch niederschwellig die Versicherten unterstützen.»,

Ombudsstelle will neu Haftungsfragen bei Falschberatung durch Versicherungsbroker prüfen

Die Ombudsstelle will den Zugang zum Recht dort verbessern, wo dies tatsächlich nötig ist. Die Stiftung will deshalb neu bei Meinungsverschiedenheiten mit Berufshaftpflicht-Versicherungen auch konkrete Haftungsfragen bei einer geltend gemachten Falschberatung prüfen.

Ergänzend fordert die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» einen Ausbau der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung der ungebundenen Versicherungsvermittler. Diese Versicherung soll eine Nachdeckung einschliessen bei Aufgabe des Berufs, im Todesfall oder nach Entzug der Berufsbewilligung durch die Finma. «Eine solch ausgebaute Versicherung würde einen echten Mehrwert für die Versicherten und die Konsumenten bieten», sagt Ständerat Matthias Michel.


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