Reicht die IV bei schwerem Unfall oder Krankheit wirklich?

14. Mai 2021 | Aktuell
©Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil

Als Fussgänger auf der Strasse, das Handy am Ohr. Kurz nicht nach links geblickt und ein Auto überfährt den 43-jährigen Werber Thomas D.. Nur für einen Moment kurz abgelenkt und sein Leben sollte sich für immer verändern.

Aufgewacht ist Thomas D. im Schweizer Paraplegiker-Zentrum in Nottwill, unfähig etwas unterhalb seines Halses zu spüren. Sein Rückenmark  wurde beim Unfall auf Höhe der Halswirbelsäule unheilbar verletzt, was zur Folge hat, dass er nun Tetraplegiker ist. Viele Monate im Krankenhaus liegen nun plötzlich vor ihm. In sein normales Leben wird er nie mehr zurückkehren können. Ein Moment der Unachtsamkeit hat den gesunden Familienvater zum Schwerstbehinderten gemacht.

Neben dem abrupten Ende seiner bisherigen Lebensziele kommen leider auch schwere finanzielle Probleme auf Thomas zu. Invalidität durch Unfall oder Krankheit bedeutet oft mit dem Rentenminimum leben zu müssen. Wirtschaftliche Notlagen begleiten die Betroffenen zusätzlich viel zu oft. Die obligatorische Invalidenversicherung IV zahlt meist nur die Minimalleistungen, was zur Folge hat, dass letztlich Eltern oder Geschwister gesetzlich zur Kasse gebeten werden. Erst wenn diese Unterstützung fehlt, oder untragbar wird, können Ergänzungsleistungen EL beantragt werden. Invalidität trifft auch Arbeitnehmer*innen schwer, denn nach zwei Jahren enden die Zahlungen der Krankentaggeldversicherung.

Die einzige Chance, nicht noch für den Rest des Lebens zusätzlich mit ständigen Geldproblemen kämpfen zu müssen: der vorgängige Abschluss einer der zusätzlichen Versicherungen für solche Fälle. Sie heissen «Kapitalversicherung bei Tod und Invalidität infolge von Unfall», «Unfall-Kapitalversicherung» oder einfach «Versicherung bei Tod oder Invalidität». Allen ist gleich, dass sie Kapitalversicherungen im Zusatzprogramm von Krankenversicherungen sind. Der gesunde, kräftige Thomas hat nie mit seinem derartig schweren Einbruch gerechnet, zu keinem Zeitpunkt war die Kapitalversicherung deshalb ein Thema. Nun bleibt ihm nur das bescheidene gesetzliche Rentenminimum.

Er hätte finanziell rechtzeitig vorsorgen können: In den AVBs der Spezial-Versicherungen wird zwischen Ganz- und Teilinvalidität unterschieden. Die Regeln hören sich makaber an, doch zeigen konkret die unterschiedlichen Abgrenzungen bei Schwerverletzungen auf.

Ganzinvalide sind Menschen mit Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Hände, beider Beine und Füsse oder des gleichzeitigen Verlusts eines Armes oder einer Hand und eines Beines oder Fusses. Auch eine gänzliche Lähmung sowie die völlige Erblindung zählen dazu. Bei Teilinvalidität wird derjenige Teil, der für Ganzinvalidität vorgesehenen Versicherungssumme geleistet, welcher nun dem Invaliditätsgrad entspricht.

Sind bei einem Unfall gleich mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentsätze zusammengezählt. Eine Invalidität von mehr als 100 Prozent wird jedoch in keinem Fall angenommen. Entsprechend dem Behinderungsgrad wird das Invaliditätskapital in Prozenten der versicherten Invaliditätssumme ausbezahlt. Das Invaliditätskapital steigt dabei ab einer Einstufung von 26 Prozent bei allen Kassen progressiv an.

KörperteilInvaliditätsgrad
Bei gänzlicher Lähmung100%
Völlige Erblindung100%
Erblindung eines Auges30%
Verlust des Gehörs beider Ohren60%
Verlust des Gehörs eines Ohrs20%
Beide Arme, Beine, Hände oder Füsse100%
Ein Arm oder Oberarm70 %
Ein Unterarm oder eine Hand60%
Ein Bein oder Oberschenkel60%
Ein Unterschenkel oder Fuss50%
Ein Daumen25%
Ein Zeigfinger15%
Ein anderer Finger10%
Ein Fuss 40%
Ein grosser Zeh10%
Ein anderer Zeh3%
Verlust des Geschmacksinnes10%
Gliederskala

Eine mögliche Versicherungsdeckung für Thomas hätte wie folgt aussehen können: 25’000.- bei Tod und 250’000.- bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit. Die meisten Versicherungen beinhalten eine Progression, die eine zusätzliche Entschädigung in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades enthält, wobei die Progression von 0 bis 350 Prozent betragen kann.

Unfälle ereignen sich völlig unerwartet und verändern das Leben der Betroffenen und ihrer Familien während eines einzigen Wimpernschlags oft für immer. Die häufigsten schweren Fälle ereignen sich übrigens überraschend laut Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU im Haushalt und Garten sowie bei Freizeitaktivitäten wie Fussball oder Skifahren. Doch auch Strasse und Beruf bergen grosse Gefahren.  Eine betroffene Person ist möglicherweise ein Leben lang auf fremde Unterstützung, kostenintensive Hilfsmittel sowie Umbauten im persönlichen Umfeld oder gar Heimaufenthalte angewiesen.

Binci Heeb


Tags: #Invalidität #Kapitalversicherung #Teilinvalidität #Unfall-Kapitalversicherung