LIBA, der SIBA Liechtensteins
20. Dezember 2021 | AktuellDer Verband Liechtensteinischer Versicherungsmakler LIBA ist das Liechtensteinische Pendant zum Verband Schweizerischer Versicherungsbroker SIBA. Dort weht nun mit einem neuen Präsidium ein neuer Wind – doch wie stark unterscheidet sich die Arbeit des LIBA vom Schweizer Brokeralltag?
Mit seinen 38 700 Einwohner*innen gehört das Fürstentum Liechtenstein zu den sechs kleinsten Staaten der Welt. Natürlich wirkt sich dies auch auf die Grössenunterschiede bei den Versicherungsverbänden aus.
Während SIBA 95 Mitglieder zählt, sind es beim LIBA nur gerade deren sieben, fünf davon im Bereich nicht-Leben und zwei in der Sparte Leben. Der gesamte Markt in Liechtenstein verzeichnet 55 registrierte Broker. In der Schweiz sind laut FINMA vom Dezember 2020 knapp 7 000 Versicherungsbroker aktiv. Seit Kurzem ist Dr. iur. Daniel Koller Präsident des LIBA. Er arbeitet als Head of Legal & Compliance und ist Mitglied der Geschäftsleitung beim Versicherungsvermittler 1291 Group mit Brokerlizenzen in Genf, Zürich, Liechtenstein, Hong Kong, Singapur und bald auch in Dubai.
Verbesserte Marktpräsenz und Gewinn neuer Mitglieder
Laut Auskunft von Daniel Koller bezweckt der LIBA eine verbesserte Marktpräsenz und den Gewinn neuer Mitglieder und Partnerschaften. «Zudem streben wir eine engere Bindung mit dem Berufsstand und Verbänden ausserhalb von Liechtenstein an», so Koller. Die im ersten Quartal 2022 zu lancierende Image-Kampagne soll ein Startschuss sein, den Mehrwert von Brokern hervorzuheben, wie auch die Wichtigkeit für funktionierende Konkurrenz am Markt zum Vorteil der Endkunden darzulegen. Ein LinkedIn-Auftritt mit «knackigen» Beiträgen werde momentan aufgesetzt und mit der neuen Website des LIBA verlinkt.
Alle Funktionen beim LIBA sind ehrenamtlich besetzt. Mit dem neuen Präsidenten weht ein frischer Wind: So werden derzeit einige Modernisierungen, unter anderem auch das Update der Webseite vorgenommen und die verschiedenen Funktionen wurden überarbeitet.
Zusammenarbeit zwischen LIBA und SIBA
Aktuell gibt es keine offizielle Zusammenarbeit mit dem SIBA, jedoch mit dem Österreichischen Versicherungsmaklerring ÖVM. Der Grund liegt in den gleichen regulatorischen und gesetzlichen Voraussetzungen im EU/EWR-Umfeld. Einen vertieften Kontakt- und Themenaustausch mit dem SIBA soll es jedoch geben, sind doch einige Angehörige des LIBA mit ihrem Mutterhaus auch beim SIBA Mitglied.
Klein aber fein
Die Broker in Liechtenstein sind keine Unbekannten. Unter ihnen befinden sich Kessler & Co mit einem Standort in Vaduz, Funk Insurance Brokers ebenfalls mit einem Standort in der Landeshauptstadt sowie 1291 Group Europe in Triesenberg, Schreiber Maron Sprenger AG in Vaduz, accurART Kunstversicherer in Vaduz, Gatsby & Wihite (Liechtenstein) AG in Schaan und Swisscare Europe Ltd. in Balzers.
Keine Antwort vom Liechtensteiner Krankenkassenverband
Wie in der Schweiz erhält der Broker in Liechtenstein das Entgelt für seine Tätigkeit als Courtage von den Versicherern erstattet. Honorarvereinbarungen zwischen Kunden und Makler bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung. Seit Januar dieses Jahres ist in Art. 10a der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung KVV festgelegt, dass die Entschädigungen an den Vermittler bei der obligatorischen Krankengeldversicherung jährlich maximal fünf Prozent der Prämie begrenzt ist.
Hier stellt sich die Frage, ob die Einsparungen durch Kürzungen der Provisionen beim Broker an den Endkunden weitergegeben werden. Verschiedene Anfragen von thebroker beim Liechtensteinischen Krankenkassenverband LKV, welche Kosten gesenkt und welche Einsparungen an den Endkunden weitergebeben werden, blieben unbeantwortet. Ebenfalls unbeantwortet blieb, ob der Broker, wenn er eine kleinere Provision erhält, er auch weniger Leistung erbringen und/oder die Krankenkasse diesen weggefallenen Teil zum Ausgleich eines gleichwertigen Kundenservices decken müssten.
Entgegen dem klaren Inhalt der verabschiedeten neuen Branchenvereinbarung des LKV – unter Einhaltung der Obergrenze der Entschädigung von fünf Prozent gemäss KVV – aber ohne weitere Deckelung, scheinen zwei von drei Versicherern davon abzuweichen. Diese sehen unabhängig von der Höhe der Prämie eine Deckelung von 15 000 Franken vor, was einer Provision von 2.5 Prozent für den Broker (beim Anwendungsfall von 600 000 Franken) entspricht. Dies bedeutet eine weitergehende Kürzung, als die Verordnung vorgibt und bedeutet noch mehr Einsparungen auf dem Buckel der Broker. Gerne hätte thebroker.ch auch darüber mit dem LKV gesprochen. Eine Antwort blieb man hier der grössten Schweizer Versicherungsbroker-Plattform schuldig. Bleibt nur die Frage, weshalb?
Binci Heeb
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