Nein zum Rahmenabkommen mit der EU: Warum niemand über Versicherungen spricht

11. Juni 2021 | Aktuell
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Erster Teil

Die Lage ist ernster als von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen: Vom Aus für des Rahmenabkommens über technische Handelshemmnisse sind ein Viertel aller Schweizer Exporte betroffen. Ausgewiesene Wirtschaftsexpert*innen befürchten Mehrkosten und Umsatzeinbrüche. Noch immer unter dem Radar von Öffentlichkeit und Politik steht die Versicherungsbranche. Zumindest in wichtigen Teilbereichen tauchen künftig grosse Problemen mit der EU auf, im Bauwesen befürchtet man sogar ein Ende.

Bereits hinlänglich bekannt sind die Ängste der Grenzkantone. Sie sehen den Abbruch der Verhandlungen bereits heute, trotz der noch bestehenden bilateralen Abkommen problematisch. Die Westschweiz befürchtet zudem Schwierigkeiten für die Durchführung von Verkehrsprojekten. Das Tessin wiederum sieht eine mögliche Abwanderung ihrer Unternehmen ins grenznahe Italien, wo Bürokratie, Arbeitskräfte und Produktion deutlich attraktiver werden. Der baselstädtische Regierungspräsident Beat Jans (SP) dagegen hofft, dass das Eidgenössische Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen erneuten Schritt auf die EU zu zugehen – momentan Wunschdenken. Eine nötige Mehrheit der Bundesvertreter*innen dafür liegt derzeit in weiter Ferne.

Noch Mitte Mai hatte der Bundesrat in einem verwaltungsinternen Papier auf die schwerwiegenden Folgen eines Verhandlungsabbruchs hingewiesen. Das Geheimdokument enthält 24 befürchtete Punkte mit der Beurteilung, welche Konsequenzen ein «Nein» hätte. In zehn Bereichen wären die Auswirkungen besonders schwerwiegend. Genannt werden insbesondere: die Landwirtschaft, die öffentliche Gesundheit und die Stromversorgung. Wie bei den technischen Handelshemmnissen könnten auch beim Agrarhandel Probleme entstehen, denn es kämen zusätzliche Kosten und Wettbewerbsnachteilen im EU-Binnenmarkt auf Schweizer Hersteller*innen und Exporteur*innen zu. Über die ernstzunehmenden, konkreten Auswirkungen für die Versicherungsbranche ist im Papier übrigens nichts zu finden.

Handwerkerkaution = Versicherung bei Arbeiten in der EU

Einer der Punkte des umstrittenen Rahmenabkommens betraf weithin unbeachtet die Handwerkerkaution. Eine Kautionsversicherung ist die Versicherung zur Erfüllung der Kautionspflicht zur Sicherstellung der Verpflichtung gemäss den schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen GAV. Sie tritt anstelle einer teuren Bar- oder Bankkaution in Kraft. Eine Handwerkerkautions-Versicherung wurde in der Vergangenheit zum Beispiel von der RMS Risk Management Services für ausländische Unternehmen und den Active Brokers für Schweizer Betriebe angeboten. Die durch die beiden Broker vermittelten Policen der Helvetia Versicherung wird allerdings durch die Helvetia seit 1. April 2019 nicht mehr unterstützt. Versicherungen für Unternehmen mit Sitz in der EU werden nicht mehr versichert, obwohl die Marktperspektiven bisher sehr wohl interessant gewesen sind.

Der Vorteil der Kautionsversicherung liegt in der finanziellen Flexibilität der Kunden, da das Bargeld weiterhin zur Verfügung steht und die Liquidität nicht gefährdet wird. Während die Bankbürgschaft für Unternehmen üblicherweise eine Verschlechterung des Kreditrahmens und/oder die Verpfändung von Sicherheiten bedeutet, entbindet sie die Kautionsversicherung weitgehend von solchen Verpflichtungen.

Zehnjährige Baugarantie in Frankreich obligatorisch

Anders als in der Schweiz benötigen Unternehmer*innen der Baubranche im französischen Markt zwingend Versicherungen für die zehnjährige Baugarantie oder Gewährleistungsversicherung. Diese Garantie Décennale wird vom französischen Gesetz verlangt damit unter anderem durch mangelhafte Arbeit entstandene Schäden während zehn Jahren versichert sind. Subunternehmer*innen unterliegen dieser Garantie Décennale nicht, da sie keine direkte Beziehung zur Bauherrin oder zum Bauherrn unterhalten. Sie haften gegenüber dem Hauptauftragnehmenden und der Bauherrschaft, diese aber muss sich wiederum selbst entsprechend versichern.

Der EU-Staat Frankreich entwickelte dieses System, um Eigentümer*innen eines Gebäudes einen wirksamen Schutz vor gravierenden Schäden zu bieten, welche im Laufe der zehn auf die Erbauung folgenden Jahre auftreten können. Die Haftung der Erbauer*in unterliegt dabei zwingendem Recht. Eine obligatorische zehnjährige Bauhaftung ist in § 1792 und § 1792-2 des Code Civil geregelt. Diese Zeitdauer kann nicht verkürzt werden. Die Garantie Décénnale Versicherung ist für ausnahmslos alle Bauunternehmer*innen, welche in Frankreich Neu- oder Renovationsarbeiten vornehmen, verpflichtend. Das Versicherungsobligatorium gilt konsequenterweise auch für Schweizerische Unternehmen, die in Frankreich an einem Projekt beteiligt sind.

Das französische Bauversicherungssystem besteht schon seit 1978. Es funktioniert in zwei Stufen: Zunächst entschädigen die Bauschaden-Versicherer (Assureur Dommages Ouvrage) die Eigentümerin oder den Eigentümer in der Frist und zu den Bedingungen, die in den Standardklauseln festgelegt sind. Anschliessend wendet sich der Bauschaden-Versicherer gemäss der Zehnjahres-Bauhaftung gegen die verantwortlichen Erbauer und ihre Versicherer. Damit ist gewährleistet, dass die Bauherrin oder der Bauherr schnell entschädigt wird und ein wirksamer Verbraucherschutz zum Tragen kommt. Das geht in erster Linie gegen die Versicherer, denn es besteht ein direktes Forderungsrecht. Der Erbauer wird aussen vor gelassen. In einigen Fällen erfährt er erst vom Versicherer, dass ihm ein Mangel zur Last gelegt wird.

In der Schweiz wird diese Versicherung neben wenigen anderen Branchenvertreter*innen noch unter dem Namen SwissBâtiRISK von der RMS Risk Management Services angeboten, die ausser in Basel Büros in Paris, Genf und Nürnberg betreibt und seit Jahren Unternehmen der Baubranche berät. 

Die aufgeführten Beispiele zeigen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, exemplarisch die Schwierigkeiten unserer Versicherungen im Umgang mit dem Baugewerbe der EU. Nur noch wenige Branchenvertreter*innen bieten heute überhaupt noch passende Versicherungen an, obwohl dieser Geschäftszweig durchaus interessant wäre. Doch mit dem Wegfall des Rahmenabkommens steigen nun die ohnehin bestehenden Ver(un)sicherungen mit der europäischen Union noch um ein gerüttelt Mass weiter an.  

Binci Heeb


Tags: #Garantie Décénnale #Handelshemmnisse #Handwerkerkaution #Rahmenabkommen