NÜRNBERGER Versicherung: Wie sich Betriebe vor Sturm und Starkregen schützen können

9. September 2024 | Aktuell Allgemein
NÜRNBERGER Versicherung: Welche Massnahmen Unternehmen treffen können, um sich gegen die Folgen von Naturgefahren zu schützen.
NÜRNBERGER Versicherung: Welche Massnahmen Unternehmen treffen können, um sich gegen die Folgen von Naturgefahren zu schützen.

Medienmitteilung von NÜRNBERGER Versicherung vom 9. September 2024.

Extreme Wetterlagen sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Starkregen, Stürme und Überschwemmungen treffen auch immer häufiger Firmen. Die Schäden können vor allem für kleine und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein. Welche Massnahmen Unternehmen treffen können, um sich gegen die Folgen von Naturgefahren zu schützen, und welche Absicherung im Notfall einspringt, weiss Horst Bub, Experte der NÜRNBERGER Versicherung.  

Achtung Naturgefahr!

Produktionsfirmen, Werkstätten, Büros und Gastronomiebetriebe – unabhängig von Branche und Standort sind Unternehmen zunehmend dem Risiko von Naturkatastrophen ausgesetzt. «In der ersten Hälfte dieses Jahres haben Extremwetterereignisse einen Schaden von fast 56,8 Milliarden Euro verursacht», so Horst Bub, Experte der NÜRNBERGER Versicherung. «Dringt Starkregen oder Hochwasser ein, führt das nicht nur zu Schäden am Gebäude, dem Mobiliar und in Produktionshallen, sondern auch Geräte, Maschinen und Co. sind schnell beschädigt.» Die Folgen: Hohe Reparaturkosten und im schlimmsten Fall Verkaufs- oder Produktionsausfälle. «Besonders für kleine und mittlere Betriebe kann das schnell existenzbedrohend werden», ergänzt Bub.

Prävention Starkregen und Hochwasser

Um die richtigen Präventionsmassnahmen gegen Hochwasser ergreifen zu können, sollten Betriebe zunächst eine Gefahrenanalyse durchführen. Eine große Rolle spielt hierbei, ob der Unternehmensstandort in einem Hochwasserrisikogebiet liegt. «Mittlerweile sind Naturgefahren wie Überschwemmungen und Starkregen allerdings nirgends mehr ausgeschlossen“» so der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. «Dabei sollten Unternehmen auch prüfen, auf welchen Wegen Wasser ins Gebäude gelangen kann und vor allem Eingänge im Erdgeschoss, Kellerschächte und -fenster sowie Treppen berücksichtigen.» Auf Basis dieser Informationen gilt es dann, einen Notfallplan zu erstellen. Betriebe sollten darin klar definieren, wer für welche Aufgaben zuständig ist, und Abläufe festhalten, etwa das Sichern von Dokumenten und Geräten. Technische Massnahmen wie druckwasserdichte Fenster und Türen sowie Schwellen an Eingängen verhindern zudem, dass Wasser eindringen kann. Ausserdem führt Hochwasser sehr häufig zu angestautem Abwasser in der Kanalisation, welches durch Toiletten und Abwasseranschlüsse zurück ins Gebäude fließt. «Sogenannte Rückstauklappen und -ventile helfen, zurückgespültes Wasser aufzuhalten und eine Überflutung zu verhindern“» ergänzt Bub.

Sturm zieht auf – schnell reagieren

Betriebe haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen mögliche Gefahrenquellen durch Vorkehrungsmassnahmen beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel auch, die Aussenbereiche zu pflegen, damit bei einem Sturm keine Bäume umfallen oder Äste herumfliegen. Gehen sie ihrer Pflicht nicht nach und verletzen sich dadurch beispielsweise Kunden oder Lieferanten oder werden Autos beschädigt, haften sie für die Folgen. «Zieht ein Sturm auf, sollten sie schnell reagieren und Gegenstände, die herumfliegen könnten, sicher fixieren, etwa Werbeschilder, Aussenleuchten und Mülltonnen», erklärt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Denn für Sturmschäden, die durch ihr Eigentum entstehen, haften Unternehmen ebenfalls. Win-win: Wer seinen Betrieb sturmsicher macht, spart eigene Reparaturkosten, zum Beispiel am Dach. «Schäden an Firmenautos verhindert zudem das Umparken in eine Garage oder unter ein Dach», so Horst Bub.

Richtig versichert für den Ernstfall

Die richtige Vorbereitung kann zwar helfen, das Risiko für Schäden am Gebäude zu minimieren – ganz ausschliessen lassen sie sich dennoch nicht. Gerade für kleine und mittlere Betriebe können die hohen Kosten für Reparaturen oder Aufräumarbeiten existenzbedrohend sein. Bei Schäden gilt: Schriftlich und mit Fotos an die Versicherung leiten. Wichtig: Nur mit dem Baustein «Weitere Naturgefahren» sind die Folgen von Extremwetterereignissen in der Gebäudeversicherung mitversichert. Die Police der NÜRNBERGER Versicherung kommt zum Beispiel für Schäden durch Stürme ab Stärke 7 oder Rückstau bei Starkregen oder Hochwasser auf. Horst Bub rät Unternehmen daher, ihren bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen und den Baustein gegebenenfalls zu ergänzen. «Ausserdem können Betriebe Gefahren wie beispielsweise Feuer, Sturm und Hagel sowie Schäden durch Leitungswasser individuell versichern», so der Experte. Übrigens: Die NÜRNBERGER Versicherung hilft Unternehmen auch, ein Hochwasserkonzept auszubauen.


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