Pisten noch offen, Wintersportgeräte billig wie nie: Lohnt sich eine Skiversicherung?

22. März 2021 | Aktuell

Günstiger als in diesen Tagen sind neue Ski oder Snowboards das ganze Jahr nicht zu haben. Schnell und unkompliziert können sie gegen Diebstahl, Bruch, Beschädigung und Haftpflicht versichert werden. Dabei lohnt es sich, auf einige Dinge zu achten. Abwarten ist nicht möglich. 

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung fährt Ski, viele unter ihnen werden ihren geliebten Sport gerade in diesem besonderen Winter noch bis und mit Ostern geniessen. Durch die Schliessung der Läden im Lockdown konnte Geld gespart werden, denn der Kauf einer neuen Skiausrüstung war währenddessen praktisch unmöglich. Jetzt purzeln geöffneten Ladentüren die Preise und plötzlich macht eine Skiversicherung Sinn. Zum Beispiel, wenn die neuen Bretter vor der Bergbeiz plötzlich weg sind, jemand auf der Piste in Sie hineinfährt oder man selbst einen Zwischenfall verursacht. 

Die Hausratversicherung deckt Skidiebstahl, aber…

Durch Skidiebstahl entsteht in der Schweiz jährlich ein Schaden von über einer Million Franken. Die Hausratversicherung deckt den Schaden jedoch mit dem ausdrücklichen Vertragszusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Selbst dann gibt es meist einen Selbstbehalt. Erst der darüber hinaus gehende Schaden bis zum festgesetzten Maximalbetrag übernimmt dann die Versicherung. Wichtig auch: Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.

Skiversicherung direkt beim Skikauf

Eine Skiversicherung wird oft schon bei Kauf oder Miete von Ski oder Snowboards angeboten. Üblicherweise kostet sie rund zehn Prozent des Kaufpreises oder der Miete und deckt Schäden im Zusammenhang mit Diebstahl oder Bruch. Wer bereits über eine Hausratsversicherung mit Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» verfügt, benötigt diese zusätzliche Absicherung nicht. Durch eine Hausratskaskoversicherung ist zudem auch der Ski-Bruch gedeckt.

Personenschäden bei Selbstunfall zahlt die UVG

Die Anzahl der ersten Zwischenfälle im Schnee ist hoch: 26’000 Unfälle beim Skifahren und 8’400 durch Snowboardfahren. Wer beim Wintersport selbst verunfallt, dem hilft die Unfallversicherung UVG des Arbeitgebers und trägt die Unfallkosten für Verletzungen und deren Behandlung. Versichert sind Arzt-, Spital- und allfällige Bergungs- und Transportkosten. Bei folgeschwerer Kollision mit anderen Wintersportler*innnen ist eine umfassende Haftpflichtversicherung von grösster Bedeutung. Werden Drittpersonen aufgrund ihres Fahrstils verletzt, können enorme finanzielle Belastungen auf sie zukommen. 

Unterschiede einiger per Stichprobe ausgewählten Skiversicherungen 

Die Allianz-Travel benötigt vom Wintersportbegeisterten nur das ausgefüllte Formular Skiversicherung und eine Kopie der Kaufquittung der Alpin- oder Langlauf-Ski, beziehungsweise des Snowboards. Diese Unterlagen sind an info.ch@allianz.com zu schicken. Nach Annahme des Antrags beginnt die Versicherung direkt mit erfolgter Bezahlung der fakturierten Prämie und gilt ein Jahr. Als Police reicht die quittierte Prämienrechnung. Deren Höhe ist abhängig vom Neuwert des Sportgeräts und bewegt sich ab 30 Franken aufwärts. Der Versicherungsschutz deckt die Schweiz und sämtliche angrenzenden Länder. Sportgeräte sind gegen Bruch, Diebstahl und Snowboard-/Skifahrerhaftpflicht versichert. Nicht geschützt sind Diebstähle aus der ständigen Wohnung am Domizil (inklusive Keller, Estrich, Garage, Hotel, Ferienwohnung, Skiraum des Hotels) sowie aus dem am Domizil parkierten Personenwagen inklusive Dachträger. Die Versicherung kann nur für neue, ungebrauchte Ski bis spätestens 14 Tage ab Kaufdatum gemäss Quittungsdatum abgeschlossen werden.

Der Abschluss einer Ski- und Snowboardversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung ERV ist online für 365 Tage möglich. Sie ist nur gültig, wenn die Prämie innerhalb von zehn Tagen ab Kaufdatum des Sportgeräts einbezahlt wird. Die Kosten berechnen sich ebenfalls nach Neuwert und beginnen bei 35 Franken. Auch da gilt die Versicherung für die Schweiz und angrenzende Länder. Der Schutz deckt Bruch, Diebstahl und Verlust. Nicht versichert sind Diebstähle aus der Wohnung am Domizil (inklusive Keller, Estrich, Garage) sowie aus den dort parkierten Personenwagen inklusive Dachträger. Muss das Sportgerät ersetzt werden, beträgt der Ersatzwert im ersten und zweiten Jahr ab Kaufdatum 100 Prozent des Kaufpreises. Danach vermindert sich die Ersatzleistung der ERV um zehn Prozent pro Jahr bis zu einer minimalen Entschädigung von 50 Prozent des Kaufpreises. Ein Selbstbehalt fällt hier nicht an.

Suisse Alpine versichert Skier für fünf Franken sogar tageweise. Bei einer Beschädigung der Kanten, Bruch oder Stauchung der Ski sind diese bis zu einem Neupreis von 1’000 Franken versichert. Die Entschädigung bei einem Verlust durch Lawine, Neuschnee, Gletscherspalte beträgt 50 Prozent der Erwerbsumme. Die Versicherungsprämie für ein ganzes Jahr beträgt 49 Franken. Bei einer Beschädigung der Kanten, bei Bruch, Stauchung und einfachem Diebstahl auswärts wird 100 Prozent des Kaufpreises rückerstattet. Entschädigung bei Verlust siehe oben. Für den Geräteersatz bei Schadenfall im Urlaub ist eine Gratis-Miete im Wert von maximal 300 Franken möglich. Auf Anfrage existiert bei Verlust der Lost & Found Service. Das Sportgerät muss bei Vertragsabschluss neu und innert 14 Tagen ab Kauf versichert worden sein. 

Die Axa kennt keine Skiversicherung. Sie versichert in ihrem Angebot gleich mehrere Sportartikel, darunter Velo, Elektrovelo, Golf- und Tauchausrüstung, SnowboardSkiausrüstung, Inlineskates, Tennisschläger, Surfbrett, Kite, Kletterausrüstung sowie Paraglider. Der Versicherungsbetrag ist deshalb mit mindestens 67 Franken monatlich entsprechend höher. Die Deckung umfasst Diebstahl, Beschädigung und Verlust. Die Entschädigungssumme kann zwischen 1’000 und 30’000 Franken gewählt werden, der Selbstbehalt entsprechend von 200 bis 500 Franken. 

Auch die Basler kennt ebenfalls keine eigentliche Skiversicherung. Dafür deckt ihre Gegenstandsversicherung in der Kategorie Sport und Freizeit unter vielem anderen auch Snowboards und Ski. Die Versicherung ist für die einzelnen Geräte separat abschliessbar. Geschützt wird nur der versicherte Gegenstand. Zu bezahlen sind monatlich ab 72 Franken. Dafür gilt die Deckung weltweit, Snowboard oder Ski sind, ob Zuhause oder auf Reisen, rundum geschützt und zum Neuwert versichert. Die Vertragslaufzeit wird selbst bestimmt und einmalig fällig. Gedeckt sind plötzliche Beschädigung (keine Abnutzung oder Verschleiss), Diebstahl, Verlust durch verlieren oder verlegen, Garantie und Haftpflichtversicherung. Nicht versichert sind Schäden durch Abnützung sowie infolge von chemischen oder klimatischen Einflüssen, zudem Schäden, die unter eine gesetzliche oder unter eine von einem Dritten zugesicherte vertraglich verlängerte Garantie aus einem Kauf- oder Werkvertrag fallen und Schäden, die über die Feuer- oder Elementarversicherung versichert werden können. Es besteht ein Selbstbehalt von 50 Franken.

Spannend ist der Prämiensatz: Wenn von einem Wert der Ausrüstung von 1’000 Franken ausgegangen wird, liegen die Prämien bei drei bis sechs Prozent. Für Katastrophenrisiken, wo Schäden ans «Lebige» gehen, werden Prämien zwischen 0,05 und 0,1 Prozent berechnet. Der hohe Prämiensatz bildet demnach entweder die hohe Schadenwahrscheinlichkeit, die teure Administration von Prämienabrechnung und Schäden ab, oder es ist für die Versicherer umsatzmässig attraktiv.

Zusammenfassend kann eine Skiversicherung von thebroker für Personen empfohlen werden, die über keine Hausratversicherung mit dem expliziten Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» verfügen. Wer bereits eine Hausratskaskoversicherung abgeschlossen hat, ist bereits rundum, also auch gegen Ski-Bruch, versichert. Ski heil!

Binci Heeb


Tags: #Allianz-Travel #Axa #Basler #Europäische Reiseversicherung ERV #Skiversicherung #Suisse Alpine