Suva: Prämienentlastung aufgrund Covid-19-Pandemie

16. November 2020 | Aktuell
Bild: Suva Hauptsitz in Luzern. ©Christian Beutler

Die Suva kündigte ihren versicherten Betrieben im April 2020 an, dass sie im Rahmen der Corona-Sonderregelungen auf einen Teil der Prämien rückwirkend verzichten wird. Jetzt gibt es konkrete Angaben.

Es handelt sich um die Prämien der versicherten Löhne, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hielt in der Folge die Suva an, mit den anderen Unfallversicherern eine gemeinsame Lösung zu finden, die nicht auf einer rückwirkenden Prämienanpassung basiert. 

Diese wurde nun in Absprache mit dem BAG wie folgt ausgelegt und begründet: Da sich aufgrund der Corona-Pandemie in einigen Branchen weniger Unfälle ereignen, werden in den entsprechenden Risikoklassen für 2020 tiefere Kosten erwartet. Daraus resultieren ausserordentliche Prämienüberschüsse, welche sich sowohl in der Berufsunfallversicherung als auch in der Nichtberufsunfallversicherung ergeben. Allfällige Überschüsse werden von der Suva mit der Prämie 2022 gutgeschrieben. Sämtliche Betriebe der jeweils gleichen Branche erhalten im Verhältnis zu ihrer Nettoprämie die identische prozentuale Reduktion.

Branchen mit weniger Unfällen nicht prognostizierbar

In welchen Branchen genau sich weniger Unfälle ereignen, kann die Suva nicht prognostizieren. Im Übrigen hätten Bund und Kantone wieder stärkere, Corona bedingte Massnahmen in Kraft gesetzt. «Wir können nicht beurteilen, wie sich diese Massnahmen auf die Arbeitstätigkeit und das Unfallgeschehen in den verschiedenen Branchen auswirken werden», sagt Christian Winiker, Suva-Mediensprecher gegenüber thebroker.

Unfallzahlen im Vergleich zum Vorjahr

Im ersten Quartal 2020 nahmen die neu registrierten Fälle bei der Suva der Berufsunfall-, Nichtberufsunfall- und Unfallversicherung für Arbeitslose um -7 Prozent ab. Bei den übrigen Versicherern um -5,3 Prozent. Im zweiten Quartal 2020 nahmen die der Suva gemeldeten Fälle gar um -20,6 Prozent ab. Bei den übrigen Versicherern um -12,2 Prozent. Im dritten Quartal verringerten sich die neu registrierten Fälle nur noch um -0,5 Prozent. Bei den restlichen Versicherern stiegen sie auf 2,9 Prozent. (Quelle: Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG). Aus der Veränderung der Zahl der Fälle alleine kann jedoch nicht auf die Veränderung der Kosten geschlossen werden.

Was müssen versicherte Betriebe tun?

Versicherte Betriebe müssen nichts weiter tun, da die Suva keine weiteren Angaben benötigt. Falls die Unfallkosten in der jeweiligen Branche 2020 gesunken sind, informiert sie die betreffenden Betriebe im Herbst des kommenden Jahres anlässlich der Prämienverfügung 2022 über die reduzierte Prämienrechnung selbst. 

Wie hoch die Prämienreduktionen ausfallen werden, kann die Suva derzeit noch nicht sagen. «Das Jahr 2020 ist noch nicht abgeschlossen, die Unfallkosten 2020 stehen noch nicht fest und wir kennen die definitiven Lohnsummen unserer versicherten Betriebe in diesem Jahr noch nicht», so Christian Winiker.

Dennoch die frohe Botschaft: Für einmal schickt die Suva statt Rechnungen Gutschriften, auch wenn die rückläufigen Fallzahlen leider vornehmlich auf einer Ursache basieren, die unsere Wirtschaft gerne gegen günstigere Prämien und Überweisungen eintauschen würde.

Binci Heeb

Am 28. Oktober 2020 schrieb der Schweizerische Versicherungsverband SVV:

Die Unfallversicherer berücksichtigen ein Corona-bedingt verändertes, insbesondere auch ein gesunkenes Unfallrisiko in verschiedenen Branchen nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der bestehenden Tarifierungsmechanismen mit den Prämien 2022. Prämienanpassungen für 2020 sind in Anwendung der gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. 

Die Corona-Pandemie hat die Schweizer Wirtschaft hart getroffen. So mussten viele Unternehmen aufgrund der vom Bund angeordneten Massnahmen sowie der wirtschaftlichen Folgen bei den kantonalen Behörden Kurzarbeit beantragen. Dies führte dazu, dass die Unfälle insbesondere während des vom Bund verordneten Lockdowns und aufgrund von Kurzarbeit je nach Betrieb beziehungsweise Branche zurückgingen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind je nach Versicherer unterschiedlich. Wenngleich die genauen Zahlen erst anfangs 2021 abschliessend vorliegen werden, rechnen die Unfallversicherer schon heute in verschiedenen Branchen mit einem Corona-bedingten Rückgang der Unfallzahlen für das Jahr 2020.

Diesen Umstand wollen die Unfallversicherer berücksichtigen und die betroffenen Betriebe wenn immer möglich entlasten. Zu diesem Zweck wurde dem BAG ein gemeinsamer Vorschlag mit spezifischen Umsetzungsansätzen durch den Schweizerischen Versicherungsverband SVV, die IG-Übrige und die Suva unterbreitet, der unter anderem die unterschiedlichen regulatorischen Ausgangslagen von Suva und Privatversicherern berücksichtigt. 

Die von der Suva ursprünglich angestrebte Entlastung der Betriebe in der Berufsunfallversicherung noch im laufenden Jahr konnte vom BAG als Aufsichtsbehörde über die Unfallversicherer nicht genehmigt werden, da vorübergehende, rückwirkende Prämienanpassungen mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich seien. Um auf gesunkene Unfallzahlen zu reagieren, müssen auch bei besonderen Umständen die ordentlichen Instrumente genutzt werden. Eine Prämienberücksichtigung der für 2020 branchenspezifisch erwarteten, tieferen Unfallkosten wird damit erst ab 2022 möglich sein. Die Privatversicherer und die Suva werden ihre unterschiedlichen Tarifierungsinstrumente nutzen, um allfällige Prämienanpassungen in den betroffenen Branchen umzusetzen.
 


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