Versicherungen für Muslime: Vom Koran weitgehend verboten

30. April 2021 | Aktuell
Scheich-Zayid-Moschee in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate. Bild von Jörg Peter auf Pixabay

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Die Versicherungs-Fatwa hält fest, dass eine grosse Mehrheit der aktuellen und gängigen Versicherungsmodelle in der islamischen Welt und damit auch bei uns für gläubige Muslime unzulässig sind. Eine Fatwa enthält von muslimischen Autoritäten verbindlich erteilte Auflagen, welche religiöse oder rechtliche Interpretationen des Koran regelt. 

Versicherungen welche Muslime in der Schweiz dennoch abschliessen müssen und dürfen

Aus Mangel an Halal-Versicherungen in der Schweiz sind Versicherungen nur in Ausnahmefällen möglich: Das Verbot ist zunächst einmal dort aufgehoben, wo der gesetzliche Rahmen eines Landes dies nicht anders zulässt, so beispielsweise bei den obligatorischen Versicherungen, wie Auto-Haftpflicht, Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV, ALV und BVG. Doch darf nur das absolut vorgeschriebene Minimum abgeschlossen werden. Beim Auto ist dabei lediglich die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gemäss Fatwa zulässig, Teil- oder Vollkasko jedoch verboten. Auch im Fall der Krankenkasse ist nur die gesetzliche Grundversicherung erlaubt.

Der Fall einer Notwendigkeit oder starken Dringlichkeit bietet Moslems ebenfalls die Möglichkeit für einen eigentlich vom Koran verbotenen Vertragsabschluss, doch nur mit strengen Auflagen. Der Verlust, den man ohne Versicherung erleiden würde, muss untragbar oder existenzbedrohend sein. Beim Eigenheim ist zum Beispiel die Gebäudeversicherung in verschiedenen Kantonen freiwillig. Dennoch besteht eine starke Dringlichkeit, dass ohne Deckungsschutz, beispielsweise im Falle des Brandes, eine existenzbedrohende Situation entstehen kann und deshalb für die islamische Gemeinschaft zulässig ist.

Weitere statthafte Beispiele: Für Flugreisen darf eine Rücktrittsversicherung eingegangen werden. Doch diese, wie auch alle weiteren sogenannten Folgeversicherungen, sind für Muslime ebenfalls an strenge Vorgaben gebunden. Sie dürfen nicht separat vereinbart werden und müssen im ein und demselben Vertragsabschluss gleichzeitig erfolgen.

Weshalb viele Versicherungen nicht korankonform und damit in der Glaubensgemeinschaft verboten sind

Muslime sind generell nur frei, Verträge einzugehen, solange diese keine Auflagen aus dem Islam enthalten. Konventionelle Versicherungen, wie unter anderem in unserem Land allgemein üblich, verbietet die islamische Rechtswissenschaft, da sie nicht islamkonform sind. In der Schweiz oder in Deutschland existiert jedoch keine einzige islamische Versicherung, Takaful (gemeinsame Garantie) genannt. Die «schariakonforme» (gesetzeskonforme) Versicherung muss dem Verbot von Zinsen und Wetten im Islam Rechnung tragen und auf einer Gemeinschaft von Versicherten basieren, die nicht nur die Risiken, sondern auch den Gewinn des Versicherers teilen. Gläubige muslimische Versicherte zahlen deshalb in einen gemeinsamen Fonds ein, der gemäss islamischen Prinzipien angelegt wird. Mögliche Gewinne werden grösstenteils ausgeschüttet, wobei der Versicherer den Fonds lediglich verwaltet und dafür Gebühren berechnet. Jeder Gläubige ist dadurch gezwungen mit seinem Broker oder Versicherer eine eigene sogenannte Halal-Lösung zusammen zu stellen.  

Optik des Islam 

Spekulationsverbot: Ein herkömmlicher Versicherungsvertrag ist im Grunde ein Tauschhandel oder ein Tauschvertrag. Der Versicherungsnehmer bezahlt Prämien, wofür die Versicherung ihn versichert. Die Police (Entschädigung) stellt die Ware dar, die an den Versicherungsnehmer verkauft wird. Die Prämie des Versicherungsnehmers ist der Preis oder die Gegenleistung für diese Ware. Ein Tauschhandel findet statt. Unsicherheit und Spekulation entstehen dadurch, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit nicht feststeht, ob und wenn ja, wann und in welcher Höhe ein Schaden überhaupt eintritt. 

Glücksspielverbot: Aus der islamischen Rechtswissenschaft wetten Versicherungsgesellschaften darauf, dass bestimmte Umstände (Schadenfälle) nicht eintreten und somit Gewinne für die Versicherer entstehen. Tritt der versicherte Schaden nicht ein, verliert der Versicherungsnehmer die Prämienzahlung. Andererseits weist der Versicherer Defizite/Verluste auf, wenn der Schadenfall höher als die eingezahlten Prämien des Versicherungsnehmers ist, somit findet eine besondere Art des Glückspiels statt.

Zinsverbot: Das Verbot von Zinsen ist von zentraler Bedeutung im Islam. Alle Verträge und Transaktionen müssen vollständig frei von Zinselementen sein. Mit Zins ist bereits die Differenz gemeint, die zwischen den Versicherungsprämien und der Auszahlung im Schadenfall durch den Versicherer entsteht. In den allermeisten Fällen beträgt der von der Versicherung ausbezahlte Betrag mehr als die einbezahlten Prämien. In dieser Differenz sehen Muslime Zins und dürfen somit nicht akzeptiert werden.

Unpünktliche Bezahlung der Versicherungsprämie kann zu Verzugszinsen führen. Auch erhalten Versicherungsunternehmen Zinsen, wenn sie wie üblich einen Teil der eingenommenen Prämien in verzinsliche Wertpapiere oder Konten anlegen. Das Islamische Finanzwesen muss also der Funktionsweise konventioneller Versicherungen entsprechen, ohne gegen den Koran zu verstossen. Es befürwortet aber die Absicherungs- und Vorsorgegedanken sowie die gegenseitige Unterstützung vor schweren Zeiten und Schicksalsschlägen. Islamische Quellen fordern in erster Linie die Vorsorge zur Absicherung von Risiken.

Existieren Halal-Versicherungen in der Schweiz?

Wie Abduselam Halilovic, Medienverantwortlicher der Vereinigung der islamischen Organisationen Zürich Vioz gegenüber thebroker auf Anfrage erklärt, sind in der Schweiz keine entsprechenden Finanz- und Versicherungsprodukte aus der Islamic Finance-Sparte bekannt, die für einen allgemeinen muslimischen Kundenkreis ausgelegt und zugänglich wären. In diesem Sinne stelle sich auch die Frage nach islamkonformen Versicherungen für die hiesigen Muslim*innen nicht so sehr, da sie abgesehen von den in der Schweiz üblichen, keine weiteren Versicherungen abschliessen können.

Wenn die den Versicherungen im Islamic Finance-Bereich zugrundeliegenden Werte und Prinzipien mitberücksichtigt würden, wie beispielsweise der Verzicht auf Gewinn oder die Linderung von Notsituationen von Einzelpersonen oder Gesellschaftsgruppen, könnten beispielsweise genossenschaftlich organisierte Versicherungen (z.B. Mobiliar und Vaudoise), die es auch in der Schweiz gibt, dem Modell nahekommen. Elisa Hodzic vom Generalsekretariat der Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz erhielt einige Informationen, dass es bei grossen Versicherungsverträgen manchmal möglich sei, diese auszuhandeln. Beispiele könne sie jedoch nicht nennen.

Hauskauf mit Hypothek ohne Zins also unmöglich?

Bei einem Hauskauf zahlt der Käufer in der Regel mindestens zwanzig Prozent des Kaufpreises, den Rest erhält er als Hypothek von einer Bank. Für die geliehene Summer muss er regelmässig einen Hypothekar-Zins entrichten, was der Islam aber klar verbietet. Beim Halal-Loan (zinslosen Darlehen), wie ihn islamische Banken anbieten, ist der Käufer nicht alleiniger Eigentümer einer Liegenschaft, sondern er kauft sie zusammen mit der Bank unter Verwendung seiner Eigenmittel – also zum Beispiel zwanzig Prozent. Die restlichen 80 Prozent bleiben Eigentum der Bank. Diese vermietet dann wiederum ihren Teil an den eigentlichen Käufer, ohne auf diese Weise gegen islamisches Recht zu verstossen.

Islamic Finance – eine Lösung?

Unterschiedliche Formen von Versicherungen gehören zum Gebiet der «Islamic Finance», beziehungsweise des «Islamic Banking». Letzteres bedeutet Geld nach religiösen und ethischen Prinzipien anzulegen. Verboten ist in Waffenproduktion, unlautere Geschäfte und Pornografie zu investieren. Entsprechende Produkte bieten in diversen Ländern speziell darauf spezialisierten Unternehmen, darunter auch grosse, multinationale Konzerne an. «Die Produkte der «Islamic Finance» werden durch sogenannte Sharia Boards (anerkannte Islam-Gelehrte) reguliert, innerhalb derer Fachspezialist*innen aus der Finanzbranche und dem Bereich des islamischen Rechts entsprechende Regeln und Standards definieren, also auch Versicherungen als Islam-/Scharia-konform zertifizieren», präzisiert Abduselam Halilovic, Medienverantwortlicher der Vereinigung der islamischen Organisationen Zürich Vioz gegenüber thebroker.

In der Schweiz existieren vereinzelt Sharia-konforme Bankprodukte, vor allem im Anlagebereich. Vorreiter ist die Privatbank J. Safra Sarasin, aber auch die UBS und die Credit Suisse verfügen über Investitionsinstrumente, die bereits an den muslimischen Glauben und die Gesetze angepasst sind. Doch stark im Markt sind skandinavische Länder, aber auch London oder Singapur.

Der Islam eine Ausnahme?

Was viel nicht wissen: Wie der Islam kannten auch das Juden- und Christentum ursprünglich ein Zinsverbot. Dieses Verbot geht auf Passagen im Alten Testament zurück und war damit für beide Religionen gültig. In der katholischen Kirche wurde das Zinsverbot jedoch 1822  offiziell abgeschafft. In der Torah steht zwar bis heute ein Zinsverbot, bei genauer Lektüre handelt es sich dabei jedoch um ein relatives, also nicht absolutes Gesetz. Gemeint ist kein grundsätzliches Zinsverbot, sondern um ein Verbot in Notsituationen des Darlehensnehmers, was die Existenz und grosse Bedeutung jüdischer Banken seit Jahrhunderten erklärt.

Die Entwicklung der Religionslandschaft des Bundesamts für Statistik BFS zeigt, dass neben den christlichen Glaubensgemeinschaften und den Personen ohne Religionszugehörigkeit die muslimische und aus dem Islam hervorgehende Gemeinschaften die zweitstärksten in der Schweiz sind. 2019 lebten 391 700 Muslim*innen (5,5 Prozent Anteil an der Gesamtbevölkerung) in der Schweiz.

Das Verbot von Versicherungen im Islam trifft auf rein kommerzielle Assekuranzen zu. Für Muslime weltweit existieren genossenschaftliche und islamische Versicherungen.

Binci Heeb


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