Versicherungsaufsichtsgesetz: moderner Rahmen für Versicherte und Privatversicherer

18. März 2022 | Aktuell

Medienmitteilung des Schweizerischen Versicherungsbervands SVV vom 18. März 2022

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die vom Parlament verabschiedete Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Das revidierte Gesetz stellt wichtige Weichen für den Versicherungsstandort Schweiz. Es fördert die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Branche und stärkt gezielt den Schutz der Versicherungskundinnen und -kunden.

An der Schlussabstimmung vom 18. März 2022 hat das Parlament die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verabschiedet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst das Gesamtergebnis. Er erachtet die Reform als einen für Versicherte und Versicherer gleichermassen wichtigen und ausgewogenen Schritt in die Zukunft. «Das VAG ist zentral für eine innovationsorientierte Geschäftstätigkeit der Schweizer Privatversicherer. Von der modernen Gesetzgebung profitieren auch die Kundinnen und Kunden unserer Mitgliedgesellschaften. Die gesetzlich verankerten hohen Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung der im Versicherungsgeschäft tätigen Fachkräfte stellen auch im internationalen Vergleich einen hohen Qualitätsstandard dar», sagt der Direktor des Branchenverbandes, Urs Arbter. 

Modernisierung des Aufsichtsrahmens


Die erste grosse Revision des VAG seit 2006 schafft einen zukunftsfähigen und wettbewerbsfähigen Rahmen für die Privatversicherer in der Schweiz. Konkret umfasst die Revision gezielte Aufsichtserleichterungen für Rück- und Industrieversicherer und fördert die Innovation dank der Aufsichtsbefreiung für Kleinstgeschäfte (Sandbox). Zudem schafft die Gesetzesüberarbeitung mit der gesetzlichen Verankerung des Schweizer Solvenztests (SST) sowie der Einführung des Sanierungsrechts eine höhere Rechtssicherheit. Der SST erfasst die ökonomische Risikosituation von Versicherungsunternehmen. «Die Gesetzesrevision stärkt den Versicherungsstandort Schweiz und damit auch den Finanzplatz Schweiz», führt Arbter weiter aus. 

Hohe Beratungsqualität


Versicherungsvermittler sind oftmals die ersten Ansprechpartner von Versicherungskundinnen und -kunden – und auch hier hat die Revision des VAG einen wichtigen Grundstein gelegt: Neu gibt es im Gesetz eine Aus- und Weiterbildungspflicht für alle Versicherungsvermittler. Weiter wurden deren Verhaltensregeln modernisiert und eine unmissverständliche Definition sowie die Trennung der Tätigkeiten von gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern eingeführt. Dies stärkt die Beratungsqualität und somit das Vertrauen in die Versicherungsbranche und deren Akteure.


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