Was zahlen in Corona-Zeiten die Reiseversicherungen?

19. Februar 2021 | Aktuell
Auf den sonnigen Malediven benötigt man einen 3 Tage gültigen Test. Bild von Veligandu Island von Sue and Todd auf Pixabay

In Corona-Zeiten ist das Reisen alles andere als einfach. Die Restriktionen verschiedener Länder könnten unterschiedlicher nicht sein.

Seit dem 28 Oktober 2020 gelten die Empfehlungen des Bundesrates, wenn immer möglich auf nicht dringliche Reisen ins Ausland zu verzichten. Seit dem 18. Dezember 2020 gilt dies generell auch für Inlandreisen.

Die Reiseversicherungen richten sich nach denselben Regeln. Bei der Mobiliar zum Beispiel sind die Annulationskosten für Reisen, die vor dem 11. März 2020 gebucht wurden und wegen des Coronavirus nicht angetreten werden können oder konnten, grundsätzlich versichert. Wer seine Auslandstrips vor dem 28. Dezember 2020, beziehungsweise seine Inlandreise vor dem 18. Dezember 2020 gebucht hat, ist ebenfalls versichert. Dies aber nur, wenn zum Buchungszeitpunkt keine Reisewarnungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA bestanden. Dasselbe gilt, wenn es Einreiserestriktionen für das Zielland existierten und es nicht absehbar war, dass zum Zeitpunkt des Reiseantritts Reisewarnungen oder Restriktionen bestehen würden. Auch bei der Intertours Reiseversicherung der AXA gelten dieselben Bedingungen. 

Buchung über den Reiseveranstalter

Wenn eine Reise über einen Branchenveranstalter gebucht wurde, kann dieser bei Fragen weiterhelfen. Annulliert er die Reise, haben Kunden gemäss Art. 11 Abs. 1 und Art. 10. Abs. 3 Pauschalreisegesetz die Wahl, sich die von ihm bezahlten Beträge rückerstatten zu lassen, oder sich bei einem entsprechend gleichwertigen Angebot für die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise zu entscheiden. 

Restriktionen bei Flugreisen

Als Reiserestriktionen gelten unter anderem Quarantäne bei Ein- oder Rückreise, Lockdown in einzelnen Destinationen sowie Schliessungen von Restaurationsbetrieben, Museen oder Ausflugszielen. Die stets aktualisierten Informationen sind auf den Webseiten des BAG/EDA zu finden. Bei Reisen über die Landesgrenze hinaus ist es wichtig, sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Transit- und Einreisevorschriften sowie andere Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus zu erkundigen. Vorsicht bei Informationen aus dem Internet, die Regeln ändern zum Teil innerhalb von Stunden, das Netz ist deshalb oft nicht aktuell genug.

Nicht vergessen werden sollte, dass die medizinische Versorgung in der Reisedestination zeitweise landesweit oder regional überlastet sein kann. Insbesondere in Ländern mit hohen Infektionsraten können auch andere Krankheiten und Verletzungen teilweise nur mit grosser Verzögerung oder gar nicht behandelt werden. Hier gilt: Beim Versicherer sicherstellen, dass man für eine allfällige medizinische Heimschaffung versichert ist. Auf der Coronavirus BAG-Liste der Risikoländer werden die betroffenen Länder alle 14 Tage aktualisiert. Steht das Zielland auf der Liste, müssen Reiserückkehrer in Quarantäne. Entscheidend ist dafür nicht die Einstufung des Ziellandes bei Reiseantritt, sondern bei der Rückreise in die Schweiz.

In welche Länder dürfen Schweizer reisen?

Ohne Einschränkungen möglich ist die Einreise momentan nach: 

Albanien

Andorra

Costa Rica

Dominikanische Republik

Frankreich (hier gilt eine Testpflicht für Reisende mit dem Flugzeug)

Jamaica

Liechtenstein

Luxemburg

Mexiko

Monaco

Montenegro

Nord Mazedonien

San Marino

Tansania 

Nur mit  negativem Corona-Test gestattet sind Einreisen nach: 

Ägypten 

Bahamas (Test darf nur 3 Tage zurückliegen) 

Barbados (5 Tage) 

Belize (3 Tage)

Bosnien und Herzegowina (2 Tage)

Brasilien(3 Tage) 

Bulgarien (3 Tage)

Ecuador (10 Tage)

Guatemala (3 Tage)

Haiti (3 Tage)

Italien (2 Tage)

Kenia (4 Tage)

Kroatien (2 Tage)

Kolumbien (4 Tage)

Kosovo (3 Tage)

Kuba (3 Tage)

Malediven (3 Tage)

Malta (3 Tage)

Oman (3 Tage)

Österreich (3 Tage)

Portugal (3 Tage) 

Russland (3 Tage)

Schweden (2 Tage)

Serbien (2 Tage)

Singapur (3 Tage)

Spanien (3 Tage)

Slowakei, (3 Tage) 

Südafrika (3 Tage)

Türkei (3 Tage)

Vereinigte Arabische Emirate (4 Tage)

Sämtlich Angaben ohne Gewähr, eine vollständige Liste findet sich auf der Seite des BAG.

Noch schwieriger gestalten sich Reisen in Länder, wo die Einreise direkt in eine obligatorische Quarantäne führt: 

Antigua (zusätzlich Nachweis eines negativen Testresultats nötig)

Barbados (zusätzlich Nachweis eines negativen Testresultats nötig)

Äthiopien (zusätzlich Nachweis eines negativen Testresultats nötig und 7-tägige Quarantäne)

Chile (10 Tage)

Dänemark (10 Tage)

Deutschland (variierende Bedingungen je nach Bundesland)

Griechenland (zusätzlich Nachweis eines negativen Testresultats nötig und 7 Tage)

Irland (14 Tage oder Corona-Test) 

Island (14 Tage oder Corona-Test) 

Kambodscha (14 Tage)

Mauritius (zusätzlich Nachweis eines negativen Testresultats nötig und 14 Tage)

Niederlande (10 Tage) 

Norwegen (10 Tage)

Polen (10 Tage)

Rumänien (10 Tage im Hotel und Corona-Tests) 

Seychellen (10 Tage im Hotel und Corona-Tests)

Thailand (14 Tage für Langzeit-Touristen) 

Tunesien (7 Tage und negativer Test)

Zypern (14 Tage und negativer Test) 

Auch hier findet sich die stets aktuelle vollständige Liste auf der Seite des BAG.

Derzeit sind keine Reise ist in die folgenden Länder möglich: 

Algerien, Argentinien, Australien, Belgien, China, El Salvador, Finnland, Indien, Indonesien, Israel, Japan, Kanada, Malaysia, Marokko, Neuseeland, Peru, Philippinen, Venezuela, USA, Ungarn und Vietnam. 

Dies ist eine Momentaufnahme und kann sich jederzeit ändern, weshalb von langfristigen Buchungen ohne ausdrücklich kostenfreie Stornierungsmöglichkeit abzuraten ist.

Was gilt bei Einreise in die Schweiz?

Für alle Personen mit Schweizer Pass gilt, dass sie aus jeder Destination der Welt in ihr Heimatland einreisen dürfen. Doch da seit Mitte Juni 2020 wiederholt Personen, infiziert in die Schweiz eingereist sind, liegt bei Rückreise aus bestimmten Ländern oder Gebieten eine Quarantänepflicht vor. Das BAG kann weiterhelfen, seit dem 8. Februar gelten neue Bestimmungen für Nichtschweizer zu Einreiseformularen und Tests.

Vorteile für Corona-Geimpfte?

Viele Länder diskutieren über Vorteile für Corona-Geimpfte, sogar über mögliche Impfobligatorien. Die Schweizer Bevölkerung steht einer Impfung laut Umfrage der Forschungsstelle Sotomo im Herbst 2020 skeptisch gegenüber. Nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten (28 Prozent) befürworteten eine Impfung. Die Zahl der Impfbereiten hat sich gemäss Behördenangaben inzwischen allerdings deutlich erhöht.  

Die nationale Ethikkommission NEK präsentierte am 11. Februar 2021 ihre Empfehlungen zum Thema im Bericht: «Ethische Erwägungen zu Grundsatzfragen und spezifischen Anwendungsbereichen». Laut dessen könne ein Impfobligatorium ethisch nicht gerechtfertigt werden, da ein solches auf unverhältnismässiger Weise in wesentliche Grundrechte eingreifen würde. Unter bestimmten Bedingungen hingegen sei es möglich, wenn für gewisse Aktivitäten des täglichen Lebens vorübergehend eine Impfbescheinigung verlangt werde oder für Geimpfte manche Einschränkungen wegfielen. Solche Vorteile liessen sich nur begründen, wenn der Impfstoff auch den Schutz vor Weitergabe des Virus gewährleiste und erst, wenn alle impfwilligen Personen Zugang zur Impfung hätten. 

Im Zusammenhang mit Flugreisen schreibt die nationale Ethikkommission: «Angesichts der Schwierigkeit bei langen Flügen ein ausreichend sicheres Umfeld für alle Reisenden zu gewährleisten, kann es mitunter legitim sein, dass Fluggesellschaften einen Impfnachweis verlangen». Mehrere namhafte Airlines haben diesen inzwischen bereits verbindlich für alle Passagiere als obligatorisch erklärt.

Binci Heeb

Die genannten Reisebeschränkungen sind eine Momentaufnahme, Stand 19.2.2021. Auch nach über einem Jahr Pandemie wartet Covid19 beinahe täglich mit unerwarteten Entwicklungen auf. Entsprechend sind neue Vorschriften, Beschränkungen und Lockerungen ständig möglich. Die von thebroker aufgeführten Informationsquellen behalten jedoch ihre Gültigkeit und sind jederzeit aktualisiert abrufbar.



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