Welche Versicherung zahlt, wenn der Weihnachtsbaum brennt?

23. Dezember 2020 | Aktuell
Bild von Steen Jepsen auf Pixabay

thebroker hat die wichtigsten Massnahmen zusammengetragen, sollten rund um Weihnachten nicht nur die Kerzen brennen.  

Auch wenn dieses Jahr Corona-bedingt die Runde kleiner ausfällt, wird man auch heuer beim Weihnachtsmahl zusammensitzen. Auch der geschmückte Baum gehört dazu. Beim Kauf noch frisch und schwer entzündbar, ändert sich das von Tag zu Tag schnell. Abräumen erst am Dreikönigstag ist Brauch, aber im wahrsten Sinne brandgefährlich. Was also, wenn plötzlich der mit echten Kerzen bestückte Tannenbaum Feuer fängt? Treffen kann es natürlich auch den Adventskranz oder andere mit Kerzen verzierte Gestecke. Was ist in so einem Moment zu tun? Löschen selbstverständlich, so lange das noch selbst erledigt werden kann. Ein gefüllter Wassereimer muss nicht immer hässlich sein, aber unbedingt in greifbarer Nähe. Doch der hilft – wenn überhaupt – nur beim Aufflackern eines einzelnen Ästchens.

Schon das kleinste Feuer kann schnell ausser Kontrolle geraten und zu verheerenden Bränden führen. Auch wenn der schlaue Gastgeber der Ansicht sein sollte, das Malheur noch selbst in den Griff zu kriegen: Sofort die Feuerwehr unter der Nummer 118 alarmieren. Gemäss dem Versicherer Helvetia gibt es im Dezember rund 30 Prozent mehr Brände, allein 1000 seien es um die Weihnachts- und die Neujahrstage. 

Wie Helvetia und Mobiliar raten Brände zu verhüten

Kerzen an Weihnachtsbäumen nicht zu nahe unter Zweige oder Schmuck anbringen: Noch zehn Zentimeter über der Kerzenflamme ist es 400 Grad Celsius heiss. Weihnachtsbaumkerzen nicht zu tief herunterbrennen lassen. Sowohl Weihnachtsbaum als auch Adventskranz feucht halten: Dürre Bäume und Adventskränze brennen besonders leicht, da die Nadeln leicht entflammbare Dämpfe entwickeln. Strenge Kontrolle: Kerzen beim Verlassen eines Raumes immer löschen. Sie gehören nie in die Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einen Ort mit starker Zugluft. Kerzen immer auf einer nicht brennbaren und standfesten Halterung aufstellen (Brandgefahr selbst auf massiven Holztischen). 

Für das Fonduerechaud Brennpaste statt Sprit verwenden. Kinder und Haustiere nie alleine mit brennenden Kerzen lassen. Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereithalten. Im Brand- oder bereits Zweifesfall sofort die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 alarmieren und Mensch und Tier ausser Haus bringen. Ein Raum kann bereits nach zwei Minuten in Flammen stehen. 

Was tun, wenn es brennt?

Im Brandfall: Ruhe bewahren und nach dem Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen» handeln. Das bedeutet, die Feuerwehr alarmieren, sich und andere in Sicherheit bringen, den Raum verlassen und alle Türen zum Brandzimmer schliessen. Auch kleine Feuer nur dann löschen, wenn man sich dabei selbst nicht in Gefahr bringt.

Auch Lichterketten können Brände verursachen

Nicht nur brennende Kerzen können einen Brand auslösen. In der Wohnung oder im Freien gilt, dass nur Leuchtkörper verwendet werden, die für den Aussenbereich, wie zum Beispiel den Balkon zugelassen sind. Um das Stromnetz nicht zu überlasten, sollten sie weder gekoppelt noch zu zahlreich am gleichen Mehrfachstecken angeschlossen werden. 

Was und wann zahlen die Versicherungen?

Bei einem Brand übernimmt in den meisten Kantonen die obligatorische Gebäudeversicherung Schäden an Gebäuden, Kosten für Löscharbeiten und Folgekosten. Bei privaten Versicherungsgesellschaften können auch die Mietzinsausfälle eingeschlossen werden. Bei Mietliegenschaften ergreift die Versicherung unter Umständen Regress auf die Mieter, die den Schaden verursacht haben. Sofern gerechtfertigt, kommt deren Privathaftpflichtversicherung für den Anteil am Schaden auf. Dies aber nur, wenn keine Grobfahrlässigkeit vorliegt oder diese zusätzlich versichert ist.

Schäden an Hab und Gut sind über die Hausratversicherung gedeckt. Diese Versicherung beinhaltet oft auch Leistungen für zusätzliche Lebenshaltungskosten, wenn die Bewohner zum Beispiel für einige Zeit im Hotel logieren müssen. Wichtig ist bei dieser Versicherung, dass die Versicherungssumme für den gesamten Wohnbereich genügend hoch ist, weil sonst Leistungen gekürzt werden können. Manche Versicherer verfügen über einen Notfall-Schadendienst, der während 24 Stunden Schadenmeldungen entgegennimmt und bei ersten Massnahmen unterstützt, so zum Beispiel die RMS Risk Management Service AG, Lloyd’s Coverholder.

Nach all diesen Worten zu einem ernsten Thema, wünscht Ihnen das Team von thebroker ein schönes, besinnliches und vor allem ein gesundes Weihnachtsfest. Der Brand beim gemeinsamen Fondue kann mit ein, zwei Gläsern Kirsch sicher und ohne Gefahren gelöscht werden. Stossen wir so gemeinsam auf die Festtage an. Die Redaktion bleibt am 24. und 31. Dezember geschlossen.

Ihre Binci Heeb, Bruno Kopp, Kerem Uslu und Jürg Bosshardt


Tags: #Brennender Weihnachtsbaum