Welche Versicherungen lohnen sich bei einem Mietwagen?

12. April 2021 | Aktuell

Bei der Miete eines Autos wird man mit zahlreichen Versicherungsangeboten überhäuft. Was sinnvoll und nötig ist, erfahren Sie von thebroker.

Im Netz eine seriöse Schweizer Filiale für Autovermietungen und damit den passenden Wagen zu finden, ist denkbar einfach. Gängige Anbieter sind: AVISAlamoBudgetEnterpriseEuropcarHertz, oder Sixt, um nur einige zu nennen. Die Auswahl an Leihwagen reicht von Kleinstadtautos über Kleinbusse und Nutzfahrzeuge bis hin zu teuren Luxuslimousinen.

Wer ein Mietfahrzeug übernimmt, sollte es unmittelbar vor dessen Übergabe und der Unterzeichnung eines Vertrages sorgfältig kontrollieren. Der TCS rät konkret das Auto sorgfältig auf Beulen, Kratzer und Glasschäden zu prüfen. Danach sollten die Reifen, Räder und Tankanzeige sowie die Funktionskontrolle von Beleuchtung, Klimaanlage und Scheibenwischanlage getestet werden. Reserverad, Verbandskasten, Pannendreieck und Warnweste sind ebenfalls auf Vorhandensein und Zustand zu überprüfen. Da bei unzureichender Kontrolle und Dokumentation solche Schäden in Rechnung gestellt werden, müssen bei Übernahme bereits vorhandene Makel und Defizite in der Vertragsvorlage dokumentiert sein. Noch nicht dokumentierte Schäden sind unbedingt im Beisein der Vermieterin oder des Vermieters zusätzlich zu protokollieren und zu fotografieren.

Wenn immer die Möglichkeit besteht, sollte der Mietwagen während der Öffnungszeiten des betreffenden Verleihs zurückgebracht werden. Es ist von grossem Vorteil, wenn ein*e Mitarbeiter*in der Firma vor Ort das Mietobjekt auf Schäden kontrolliert und ein entsprechendes Abgabeprotokoll aushändigt. Bei Uneinigkeit darüber, was dabei dort neu vermerkt wird, empfiehlt es sich, den Sachverhalt auf dem Schadenprotokoll zu notieren und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. 

Mietwagen nur mit Kreditkarte 

Praktisch alle namhaften Vermietungsfirmen verlangen heute das Einscannen einer gültigen Kreditkarte. Diese wird für die Kaution und Sicherstellung der Abschlusskosten benötigt. Vor Reisebeginn sollte deshalb überprüft und kontrolliert werden, ob sie auf den Namen der Fahrerin oder des Fahrers ausgestellt ist. Selbstverständlich ist ein untadeliger Führerschein für die gewünschte Fahrzeugklasse ebenfalls Voraussetzung.

Haftpflichtversicherung obligatorisch

Die Autoversicherung des Privatfahrzeugs hat für Mietwagen in der Regel keine Gültigkeit. Je nach Versicherungsschutz können Haftpflicht- und Kaskoschäden an Mietautos allerdings bereits in der Privathaftpflichtversicherung inbegriffen sein. Falls nicht, wird für die Wagenmiete eine separate, zeitlich befristete Haftpflichtpolice nötig. Diese sichert den Automieter*innen vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab. Der TCS empfiehlt einen Deckungsbetrag von mindestens einer Million Franken. Da gerade Personenschäden sehr teuer werden können, raten die meisten Versicherungen hingegen zu einer Haftpflichtversicherungssumme zwischen mindestens fünf oder zehn Millionen Franken.

Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbehalt?

In einem sind sich alle erfahrenen Mieter*innen mit den Versicherungen einig, eine Vollkaskoversicherung kann sich bei einer Automiete auszahlen. Sie deckt sämtliche Schäden, die durch selbstverschuldetes Verhalten der Fahrerin oder des Fahrers verursacht wurden. Ausgeschlossen bleiben nur Folgen von grober Fahrlässigkeit, wie Alkohol, Drogen, Telefon am Ohr, etc., Getriebeschäden sowie der Verlust des Schlüssels. Entsprechende Versicherungspakete können in unterschiedlicher Höhe mit Zusatzversicherung oder ganz ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Bei der Miete eines Wagens in den USA wird nur Vollkasko ohne Selbstbehalt angeboten, während in Europa Vermieter*innen ihre Kund*innen auswählen lassen.

Für ausnahmslos jedes Land empfiehlt thebroker den Abschluss einer  Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Für einen Aufpreis von durchschnittlich 12 Prozent des Mietsumme erhält man einen umfassenden Schutz vor Unfallfolgen.

Diebstahlversicherung

Eine Diebstahlversicherung wird ebenfalls empfohlen, denn diese kommt dafür auf, wenn das Auto gestohlen wird. Gerade in Ländern im Süden und Osten kann so ein Diebstahl schnell passieren. Nicht versichert sind hingegen Privatgegenstände, die aus dem Auto entwendet werden und wenn der Mietwagen nach Schlüsselverlust gestohlen wurde. Die Versicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, wobei es auch in diesem Fall ratsam ist, letztere Variante zu wählen. 

Ausnahmen beim Versicherungsschutz

Nicht versichert sind länderspezifische Sachverhalte. So haften beispielsweise gewisse Autovermietungen nicht für Schäden, wenn in bestimmte, vertraglich als gefährlich definierte oder nur schwer erschlossene Regionen gefahren wird. Zweitnutzer*innen, also Begleitpersonen, die auch hinter dem Steuer Platz nehmen, müssen im Vertrag zwingen bei der Autovermietung angemeldet und mitversichert werden.

Bei Reisen ins Ausland sind die Destinationen immer bei der Buchung anzugeben. Denn auch wenn der Grenzübertritt laut Mietbedingungen ausdrücklich erlaubt wird, sind Mieter*innen dazu verpflichtet, vorrangig die Vermietung darüber zu informieren. Bei Verstoss gegen diese Bedingung für Fahrten in Drittstaaten verlieren Schutz- und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit.

Unfall mit dem Mietwagen

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen muss nach Sicherung der Unfallstelle die Polizei gerufen werden. Dies wird selbst für Bagatellvorfälle empfohlen. Danach ist das internationale Protokoll zum Unfallhergang von sämtlichen Beteiligten gemeinsam zu erstellen und zu unterzeichnen. Bestandteil sind die vollständigen Adressen und Kontaktdaten sämtlicher Betroffenen. Möglichst zeitgleich muss die Autovermietung informiert werden.

Gut versichert und bestens fahrtüchtig steht einer sorgenfreien, schönen Reise nichts mehr im Wege.

Binci Heeb


Tags: #Mietwagen #Mietwagenversicherungen #Vollkaskoversicherung